Das
Aussehen bezeichnet das
Erscheinungsbild eines
Gegenstands oder einer
Person. Gelegentlich wird dabei auch der Eindruck mitbeschrieben, der durch das Erscheinungsbild beim Betrachteren entsteht, zum Beispiel „alt aussehen“ als Umschreibung für „der gestellten Aufgabe nicht gewachsen sein“. In Deutschland spielt das Erscheinungsbild im Berufsleben, insbesondere für Vorstellungsgespräche bzw.
Bewerbung, eine große Rolle, wobei Outfit und der Körperbau, bis hin zu Gestik, wichtig sind. In Großbritannien ist im Gegensatz hierzu bei Bewerbungsschreiben nichteinmal das Beifügen von Bewerbungsfotos üblich. Auch Firmen gestalten ihr Erscheinungsbild und das ihrer Produkte, oft hin zu einem eigenen
Stil. So können Firmensignets auf Briefköpfen und Arbeitskitteln es als Teil des
Corporate Designs mitprägen. Beispielsweise kann eine
Buchreihe über bestimmte Zeiträume das
Cover desselben Grafikers oder Fotografen haben, und auch sonst ein einheitliches Erscheinungsbild, etwa bezogen auf Größe, Material, Form, usw.
Zustande kommt ein bestimmtes Aussehen durch den physikalischen Vorgang der Lichtreflexion, wobei die Farbe und Struktur eines Gegenstandes oder einer Person durch das Licht übertragen einer anderen Person ins Auge fällt. Durch die biologische Funktion des Sehens hat der Betrachter ein Bild des „Aussehens“ im Kopf.