Dazu zählen auch die Förderung und Überwachung der Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit.
In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für die Bergaufsicht das Bundesberggesetz. Die Bergämter sind Landesbehörden.
Für die Bergbauregion des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen war bis Ende 2000 das Landesoberbergamt in Dortmund zuständig, die Funktion ist mit dem Rückgang der Bergbautätigkeit als eine Abteilung der Bezirksregierung in Arnsberg angeschlossen worden.
In Österreich war dies bis zum Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 die Berghauptmannschaftn. Seitdem sind es die Montanbehörde.
In den Niederlanden wird die staatliche Bergaufsicht durch die Staatstoezicht op de Mijnen (SodM) wahrgenommen. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist die Aufsicht über die Ölförderung in der Nordsee.
Siehe auch
Weblinks
- Österreichisches Mineralrohstoffgesetz
- Das Oberbergamt Nordrhein-Westfalen
, historischer Abriss der Entwicklung und Geschichte der Behörde