Sozialgeschichtliches
Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch
Ausbildung, durch
Praxis oder
Selbststudium oder durch Zuschreibung (
adscription) (etwa bei
Erbfolge [z. B.
Bauer,
zünftiger Handwerker, Reichs-Kämmerer] oder durch
Gelöbnisse (
Beamte) oder durch
Weihe (
Priester)) erworben.
Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie verfügen also über Jahrhunderte lange Traditionen, da viele von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die soziale Erscheinung auffälliger Berufsvererbung.
Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmiede, Zimmerleute, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger, Wächter (Schutz-/Wachmann) oder auch Prostituierte. Seit dem Mittelalter fanden sich die Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, welche auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Doch gliederten sich auch „Unehrliche“ Berufe aus.
In einigen Berufen wird auf die „Berufung“ des/der Einzelnen von 'oben' oder von 'innen' besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter).
Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerkliche Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort.
Reglementierung der Berufsausübung
Heute wird die
Berufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern ihre Grenzen in dem
Grundrecht der
Berufsfreiheit.
Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (Referendariat) nachweisen kann.
Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der Meister-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, kennt man diese Einschränkung nicht.
Alle erfolgreich sozial heraus gebildeten Berufe entwickeln eine (mehr oder minder ausgeprägte) Berufsethik.
Gefahrgeneigte Berufe
Die britische Versicherung
Churchill Insurance hat im Jahr 2004 eine Liste der zehn risikoreichsten Berufe veröffentlicht. Bei Ausübung seiner Tätigkeit verunglückt danach (in absteigender Reihe) tödlich am häufigsten, wer tätig ist als
- Fensterputzer
- Soldat
- Feuerwehrmann
- Hochseefischer
- Pilot
- Polizeibeamter
- Dachdecker
- Gerüstarbeiter
- Zirkusartist
- Prostituierte
Siehe auch
- Tätigkeit, Berufsbezeichnung, Berufsbeschreibung, Berufsberatung, Berufsleben, Ausbildungsberuf
- Berufsethik, Arbeitsethik
- Berufssoziologie, Arbeit (Sozialwissenschaften)
- Berufswahlreife
- Berufswissenschaft
- Profi, Freier Beruf, Unehrlicher Beruf, Verdienst, Zunft
- Sozialstruktur, Soziale Rolle
- Museum der Arbeit
- Professionalisierung
Literatur
- Günter Lanczkowski, Gustaf Wingren, Heinz-Horst Schrey: Art. Beruf I. Religionsgeschichtlich II. Historische und ethische Aspekte III. Protestantismus und Katholizismus der Neuzeit. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 654-676 (zur Kultur- und Begriffsgeschichte)
Weblinks