www.all2know.com Google WWW All2know de
  Hauptseite Hauptseite | Über Über 
  Navigation
» Hauptseite
» Seiten kategorien
» Themen
» Alphabetischer index
» Zufälliger artikel
» Ändern Weblinks
Geändert: 2007-12-14
  Andere sprachen 
fiCharlie McCreevy
frCharlie McCreevy
Kategorie: Mann Ire Politiker (Irland) Finanzminister EU-Kommissar Geboren 1949

Charlie McCreevy

Charlie McCreevy [] (* 30. September 1949 in Sallins, Grafschaft Kildare, Irland) ist ein irischer Politiker und seit November 2004 EU-Kommissar für den Binnenmarkt und den Dienstleistungssektor.

Politik

Er ist Mitglied der Partei Fianna Fáil und hat für diese seit 1977 den Wahlkreis Kildare bzw. Kildare North im irischen Parlament (Dáil) vertreten. Im Februar 1992 wurde McCreevy Sozialminister Irlands und im Januar des darauffolgenden Jahres Minister für Handel und Tourismus (bis Dezember 1994). Zwischen 1995 und 1997 war er Sprecher seiner Partei für Finanzfragen.

Von Juni 1997 bis September 2004 war McCreevy Finanzminister unter Premierminister (Taoiseach) Bertie Ahern in der Koalitionsregierung der Fianna Fáil mit den liberalen Progressive Democrats, weiterhin Mitglied des ECOFIN-Rates und er hielt zur Zeit der irischen EU-Ratspräsidentschaft dessen Vorsitz.

Seit dem 18. November 2004 ist er Mitglied der EU-Kommission, er ist für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständig.

Im Jahr 2004 wurde er von der Regierung als neues irischen Mitglied der EU-Kommission nominiert. Dort ist er für den Binnenmarkt zuständig.

Kontroverse um die Dienstleistungsrichtlinie

Großes Aufgabenfeld für ihn wird die Fortsetzung der Arbeit seines Vorgängers Frits Bolkestein sein. Dieser legte als letzte größere Tat den Entwurf einer Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vor. Kritiker befürchten, dass diese Richtlinie zu einem Wettlauf der 25 Mitgliedstaaten der EU nach unten bei der Besteuerung, Regulierung und Kontrolle von Unternehmen im Dienstleistungssektor führen werde, indem viele Unternehmen in das EU-Land mit den geringsten Standards und Kontrollen ausweichen würden (Herkunftslandprinzip).

Die Unternehmen sollen nach der Richtlinie nämlich nur noch dem Recht und der Aufsicht ihres formellen Herkunftslandes, also des Staates unterliegen, in dem sie pro forma eingetragen sind. Dies soll selbst dann gelten, wenn sie ihre tatsächliche Tätigkeit dauerhaft in anderen Ländern ausüben. Für Firmen ohne Niederlassung entstehe damit ein vor Verfolgung und Behördenmaßnahmen geschützter Raum.

Gewerkschaften und Globalisierungskritiker befürchten eine 'Ausflaggung' vieler Unternehmen in das EU-Land mit den schwächsten Standards und Kontrollen.

Kritiker aus den Reihen der Strafverfolger erwarten, dass durch die Richtlinie mafiöse und andere kriminelle Unternehmen freie Bahn in Europa bekommen.

Weblinks

aus Wikipedia, der freien enzyklopädie. Weblinks. Diese seite ist unter der GNU Free Documentation License Weblinks.