Verlauf des Herbstes 1977
Die gesellschaftspolitische Atmosphäre während des Deutschen Herbstes
Der Begriff „Deutscher Herbst“ steht auch für die Atmosphäre in Westdeutschland und West-Berlin im Herbst 1977. Nach der Verhaftung der ersten Generation der RAF im Jahr 1972 hatten viele geglaubt, das Kapitel Linksterrorismus sei nun geschlossen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die RAF eine zweite Generation hervorgebracht hatte. Durch die sympathisierenden Rechtsanwälte, wie die später selbst angeklagten Klaus Croissant und Siegfried Haag gelang es der RAF, neue Untergrundkämpfer zu rekrutieren. Außerdem versorgten die Anwälte die linke Szene, aber auch die Medien, mit immer neuen Nachrichten über die inhaftierten Mitglieder der ersten Generation. Es wurde von Isolationshaft gesprochen und für die Häftlinge der Status von Kriegsgefangenen gefordert. Zwischen 1972 und 1977 hatte es sechs Hungerstreiks gegeben, an denen sich bis zu 90 Häftlinge beteiligten. Holger Meins war 1974 an den Folgen eines Hungerstreiks gestorben. Ab 1975 kam es zu einer neuen Anschlagserie.
Diese Ereignisse polarisierten. Für die Medien war der RAF-Terror nun ein beherrschendes Thema. Neue polizeitaktische Methoden, unter anderem die Rasterfahndung, hatten zu einigen Fahndungserfolgen geführt, aber auch viele Unbeteiligte in den Fahndungsprozess mit einbezogen. Straßensperren, Personenkontrollen und schwer bewaffnete Polizisten gehörten zum Straßenbild. Die Angst vor neuen Anschlägen war weitverbreitet.
Die linke Szene, aber auch weite Teile sozialdemokratischer und liberaler Kreise, fühlten sich andererseits durch die neuen Gesetze in ihren Grundrechten bedroht und wollten sich ideologisch mit der RAF auseinandersetzen. Vielen dieser Gruppen und Personen, die nach den Ursachen des Terrorismus fragten, wurde fehlende Distanz zur RAF vorgeworfen und sie wurden als Sympathisanten der Terroristen angegriffen. So forderte der damalige Bundesinnenminister im April 1977 in einer Rede vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages eine
Insbesondere die Berichterstattung in den Medien der Axel Springer AG über das Werk des Literaturnobelpreisträgers Heinrich Böll wurde von Linken als unfair empfunden. Böll veröffentlichte daraufhin im Spiegel sein Plädoyer Will Ulrike Gnade oder freies Geleit, in dem er versuchte, die Motive der Terroristen verständlich zu machen.
Am 25. April 1977 veröffentlichte ein anonymer Student der Göttinger Universität, der sogenannte Göttinger Mescalero, in der damaligen Studentenzeitung Göttinger Nachrichten einen Text unter dem Titel „Buback - ein Nachruf“, in dessen Einleitung er bekundete, eine klammheimliche Freude über den Tod Bubacks nicht verhehlen zu können, um im weiteren Verlauf des Textes trotz inhaltlicher Sympathie zu den Zielen der RAF, ihre Strategie der Gewalt grundlegend als Weg in eine Sackgasse zu kritisieren. Bekannt wurde vor allem die Einleitungspassage, woraufhin der Text verboten wurde. Um gegen die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit zu protestieren, wurde der Text mit einer einführenden Einleitung und der Unterschrift von 48 Hochschulprofessoren mehrfach nachgedruckt [Buback-Nachruf mit Einführungstext und Unterschriften der 48 Professoren ]
und demonstrativ in verschiedenen kritischen Medien veröffentlicht, was zu über 140 Strafanzeigen gegen die Herausgeber und die veröffentlichenden Professoren führte, die letztlich jedoch alle freigesprochen wurden.
Auch die Parteien gerieten im Deutschen Herbst in heftige Auseinandersetzungen. Die CDU/CSU-Opposition vermutete bei der regierenden sozial-liberalen SPD/FDP-Koalition eine ideologische Nähe zu den Terroristen. Die Koalition ihrerseits warf der Opposition hysterische Überreaktionen vor und unterstellte ihr, sie nutze die Gelegenheit, die Bundesrepublik ein Stück weit in einen Polizeistaat zu verwandeln [Peter Graf Kielmansegg:, Nach der Katastrophe. Eine Geschichte des geteilten Deutschlands, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5, S.342].
Trotz dieser Gegensätze berief Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) während der Schleyer-Entführung den sogenannten Großen Krisenstab ein. Dem Krisenstab gehörten Mitglieder aller Fraktionen des Deutschen Bundestages an. Ein Ergebnis des parteiübergreifenden Konsenses war das im Herbst 1977 verabschiedete Kontaktsperregesetz, das die Möglichkeit zu einem Kontaktverbot für Häftlinge schuf. Dieses Kontaktverbot bezog sich auch auf die Gespräche mit Rechtsanwälten. Außerdem wurde die Strafprozessordnung dahingehend geändert, dass ein Angeklagter höchstens drei Wahlverteidiger benennen durfte. Bereits 1976 war mit dem § 129a StGB der Straftatbestand „Bildung terroristischer Vereinigungen“ geschaffen worden.
Quellen
Literatur
- Ulf G. Stuberger: 'Die Tage von Stammheim - als Augenzeuge beim RAF-Prozeß', Herbig-Verlag, München 2007, ISBN 978-3-7766-2528-8
- Ulf G. Stuberger: 'In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin wegen Mordes u.a. - Dokumente aus dem Prozess', Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2007, ISBN 978-3-434-50607-2
- Erklärungen der RAF vom 5. September bis 18. Oktober 1977
- *Ein deutscher Herbst. Zustände 1977. Von Tatjana Botzat, Elisabeth Kiderlen und Frank Wolff. ISBN 3-8015-0315-1
- Stefan Aust: 'Der Baader-Meinhof-Komplex', erw. u. aktualis. A., Goldmann, München 1998, ISBN 3-442-12953-2
- Literarische Verarbeitung: Thomas Hoeps: Arbeit am Widerspruch. 'Terrorismus' in deutschen Romanen und Erzählungen (1837-1992)., Dresden 2001. ISBN 3-933592-24-0
- Peter Graf Kielmansegg, Nach der Katastrophe - Eine Geschichte des geteilten Deutschland, Siedler Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5, S.338ff.
- Oliver Tolmein/Detlef zum Winkel: Nix gerafft - 10 Jahre Deutscher Herbst und der Konservatismus der Linken. Konkret-Literatur-Verlag, Hamburg 1987. ISBN 3-922144-66-7
Filmbeiträge
Weblinks