Begriffsgeschichte
Der Begriff Deutschland wird in dieser Form erst seit der Frühen Neuzeit verwendet, beispielsweise in Samuel von Pufendorfs Die Verfassung des deutschen Reiches von 1667. Davor sind nur nicht zusammengesetzte Verbindungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land. Gemeint waren möglicherweise Länder mit einer Führungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)Fränkische, später Heilige Römische Reich, als begründet angesehen worden war.
Alle diese Ausdrücke wurden auch als Synonym vor allem für die folgenden (vor-)staatlichen Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren:
- Das sogenannte Alte Reich existierte unter starken Wandlungen von etwa 962 bis 1806, hatte sich aus dem Ostteil des in der Spätantike gegründeten Fränkischen Reiches entwickelt und sich anfangs auch als Erneuerung des Römischen Reiches verstanden, später mit den Namenszusätzen Heilig (Heiliges Römisches Reich) und Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) zwischen dem 12. Jahrhundert und 1648 zu einer Art Staatenbund entwickelt.
- Zwischen 1806 und 1815 dominierten Österreich, Preußen und der Rheinbund das staatliche Geschehen im Vorstellungsraum Deutschlands
- Deutscher Bund, 1815–1866, von Österreich und Preußen dominierter Staatenbund
- Mit den modernen bundes- bzw. zentralstaatlichen Staatsformen seit 1871 wurden große Teile des deutschen Sprachraums in einem Staat zusammengefasst. Der Ausdruck Deutschland wurde, nicht zuletzt durch die Wahl der Staatsbezeichnung Deutsches Reich 1871, identisch mit diesen Staaten:
Aus verschiedenen Gründen traten im Laufe der Jahrhunderte unter anderem die folgenden, überwiegend deutschen Sprachgebiete aus dem Vorstellungsraum der deutschen Länder bzw. Deutschlands heraus oder wurden herausgelöst: in
Spätmittelalter und Frühneuzeit die
Niederlande (vgl. Ausdruck
dutch), mit den Eckdaten 1499 und 1648 die
Schweiz, vor allem seit 1648 und 1789 – mit Unterbrechungen – das
Elsass und (Nordost-)
Lothringen (
frz:
Moselle), 1866 und 1945
Österreich. Die Gebiete östlich der
Oder-Neiße-Linie (vor allem
Schlesien,
Pommern und
Ostpreußen) kamen ab 1945 unter fremde Verwaltung, 1990 wurde der Anspruch auf die
deutschen Ostgebiete aufgegeben.
Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[Christoph Möllers bezeichnet die völkerrechtliche Identität seit 1866/1867 als „mittlerweile allgemeine Ansicht“ (Staat als Argument, München 2000, S. 163)] Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert besteht de facto keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung eines Deutschland. Vielmehr eignet(e) sich der Begriff, vermutlich auch unter Eindruck des französischen Vorbilds, in der Entwicklung der politischen Macht des wohlhabenden Bürgertums als einigende Idee für regionale und lokale Eliten.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde diskutiert, das Ende der Monarchie mit der Staatsbezeichnung Deutsche Republik (Proklamation 1918) oder Republik Deutschland zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik Deutsches Reich bei. Der Begriff Deutschland fand erst 1949 in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik namentliche Verwendung. Die DDR blieb im gleichen Jahr bei der Verwendung des Attributs deutsch.
Siehe auch: Deutsch (Etymologie)
Physische Geographie
→ Hauptartikel: Geographie Deutschlands
Allgemeines

Geologische Karte Deutschlands (1869)
Die naturräumlichen Großregionen sind von Nord nach Süd Norddeutsches Tiefland, Mittelgebirgszone und Alpenvorland mit Alpen.
Deutschland hat insgesamt neun Nachbarstaaten: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande.
Während der wechselvollen Geschichte veränderte sich auch der Mittelpunkt Deutschlands.
Geologie
Auf die Zeit des Paläozoikums (Erdaltertum) gehen die kristallinen Gesteine Deutschlands wie Gneis und Granit zurück, wie sie in den deutschen Mittelgebirgen anzutreffen sind, wie zum Beispiel dem Harz. Auch die Sedimentgesteine des Rheinischen Schiefergebirges stammen aus diesem Erdzeitalter und lagerten sich in der Zeit von Devon und Unterkarbon ab. Die Heraushebung der Gesteine und damit die Gebirgsbildung setzte jedoch erst im späten Pliozän ein. Am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges finden sich Gesteinsschichten aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert sind (Ruhrkarbon).
Im Mesozoikum (Erdmittelalter) wurden jene Gesteinsschichten gebildet, die in zahlreichen süd- und ostdeutschen Regionen überwiegen. In der Pfalz, in Thüringen, Teilen Bayerns und Sachsens wird der Untergrund von Gesteinen der Trias dominiert, des frühen Mesozoikums. Die Juragebirge (vor allem Schwäbische und Fränkische Alb) gehen auf die Jurazeit zurück. Anders als in der Trias in Deutschland, die von Sandstein geprägt ist, herrscht bei den jurassischen Gesteinen der Kalkstein vor.
Im Känozoikum (Erdneuzeit) erfolgte vor allem die Verfüllung der Flussniederungen und -becken.
Aktiver Vulkanismus wird nicht beobachtet, jedoch zeigen vulkanische Gesteine ehemaligen Vulkanismus an. Diese finden sich insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg, aber auch im Bereich des Schwäbischen Vulkans. In der Vulkaneifel treten bis in die Gegenwart Kohlenstoffdioxidquellen (Mofetten) zutage, deren eindrucksvollstes Beispiel der Geysir Andernach ist, der mit 50 bis 60 Metern höchste Kaltwassergeysir der Erde.
Obwohl Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt, kommen schwache Erdbebenn vor, insbesondere im Bereich der Riftzone im Südwesten und Westen (Oberrheingraben, Rheingraben, Hohenzollerngraben).
Geomorphologie
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Der mit Österreich geteilte Gipfel der Zugspitze (2.962 Meter) ist der höchstgelegene Punkt des Landes.
Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald (1.493 Meter), gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald (1.456 Meter). Gipfel über 1.000 Meter besitzen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.142 Meter erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 Meter, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 Meter die höchste ist. (Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge und Höhenzüge in Deutschland.)
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 Meter unter
Normalnull in einer
Senke bei
Neuendorf-Sachsenbande in der
Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepressions: Sie liegt mit 39,10 Meter unter Normalnull am Grund des
Hemmelsdorfer See nord-nordöstlich von
Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 Meter unter Normalnull am Grund des
Tagebaus Hambach östlich von
Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Klima
Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima in Deutschland wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Der mittlere jährliche Niederschlag (bezogen auf die Jahre 1961–1990) beträgt 700 Millimeter. Die mittlere monatliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 40 Millimeter im Februar und 77 Millimeter im Juni.
Die tiefste jemals in Deutschland gemessene Temperatur betrug −45,9 °C, sie wurde am 24. Dezember 2001 am Funtensee registriert. Die bisher höchste Temperatur betrug 40,3 °C und wurde am 8. August 2003 in Nennig im Saarland erreicht.
Siehe auch: Zeitreihe der Lufttemperatur in Deutschland
Gewässer

Die Elbe
Die ins Meer mündenden Fließgewässer mit den größten Einzugsgebieten sind
Rhein,
Donau,
Elbe,
Oder,
Weser und
Ems. Sie entwässern entweder in die
Nordsee, in die
Ostsee oder ins
Schwarze Meer, deren Einzugsgebiete durch
europäische Wasserscheiden geschieden werden.
Der 865 Kilometer in Deutschland bzw. als Grenzfluss fließende Rhein dominiert den Südwesten und Westen. Seine wichtigsten Zuflüsse sind Neckar, Main, Mosel und Ruhr. Die wirtschaftliche Bedeutung des Rheines ist enorm, er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas. Die Donau im Süden entwässert auf 647 Kilometer fast das gesamte Alpenvorland und fließt weiter nach Österreich und Südosteuropa. Ihre wichtigsten Zuflüsse sind Iller, Lech und Inn. Im Osten Deutschlands befindet sich auf 725 Kilometern die Elbe. Ihre wichtigsten Nebenflüsse sind Saale und Havel. Die Oder tritt ausschließlich als Grenzfluss zu Polen in Erscheinung. Ihr wichtigster Zufluss ist die Neiße. Das Einzugsgebiet der Weser liegt vollständig in Deutschland. Sie speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Norden. Die Ems fließt im äußersten Nordwesten.
Die natürlichen Seen sind überwiegend glazialen Ursprungs. Daher finden sich die meisten der großen Seen im Alpenvorland und in Mecklenburg; der größte vollständig zum deutschen Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Der größte See mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen.
Im Osten Deutschlands befinden sich viele große, künstliche Seen in ehemaligen Braunkohleabbaugebieten.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Inseln
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In der Nordsee dominieren die Inselgruppe der Nordfriesischen Inseln und die Inselkette der Ostfriesischen Inseln. Helgoland und Neuwerk sind ebenfalls bewohnt. Die Nordfriesischen Inseln stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Die Ostfriesischen Inseln sind Barriereinseln, die durch die Brandungsdynamik aus Sandbänken entstanden.
Die größten deutschen Inseln in der Ostsee sind (von West nach Ost) Fehmarn, Poel, Hiddensee, Rügen und Usedom; größte Halbinsel ist Fischland-Darß-Zingst. Mit Ausnahme von Fehmarn sind sie Teil einer Boddenküste.
Die wohl größten und bekanntesten Inseln in Binnengewässern sind Reichenau, Mainau und Lindau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee.
Siehe auch: Liste deutscher Inseln
Böden
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In Heidelandschaften wie der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise wurde schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ verspottet.
Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössnablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerde, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird in besonderem Ausmaße landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Humangeographie
→ Hauptartikel Geographie Deutschlands
Flächennutzung
Insgesamt werden 53,5 Prozent landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 Prozent. 12,3 Prozent werden als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 Prozent, die restlichen 2,4 Prozent verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland und auch Tagebaue.
Ballungsgebiete

Berlin ist mit 3,4 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt in Deutschland
Um Ballungsgebiete, also Einwohnerkonzentrationen, zu veranschaulichen, können Gemeindegrößen, Agglomerationen und die sogenannten Metropolregionen herangezogen werden.
In Deutschland gibt es etwa 80 Großstädte, das sind Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Davon haben 14 Städte mehr als 500.000 Einwohner. Eine Besonderheit Deutschlands ist die überwiegend randlastige, dezentrale Verteilung der Großstädte. Die fünf einwohnerreichsten Metropolen des Landes sind (Stand: Dezember 2005):
- Berlin, 3,4 Millionen
- Hamburg, 1,8 Millionen
- München, 1,3 Millionen
- Köln, 980.000
- Frankfurt am Main, 650.000
Unter Agglomerationen versteht man vereinfacht größere zusammenhängende Siedlungsgebiete. Da Gemeinde- und Siedlungsgrenzen meist erheblich voneinander abweichen, gibt die Betrachtung der Agglomerationen einen authentischeren Aufschluss über Bevölkerungskonzentrationen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern werden in Deutschland Agglomerationen jedoch nicht statistisch genau definiert und abgegrenzt. Die meisten Agglomerationen sind monozentrisch, das Ruhrgebiet hingegen ist ein klassisches Beispiel für einen polyzentrischen Verdichtungsraum. Die fünf einwohnerreichsten Agglomerationen sind:
- Agglomeration Ruhrgebiet, 5,8 Millionen
- Agglomeration Berlin, 4,2 Millionen
- Agglomeration Stuttgart, 2,6 Millionen
- Agglomeration Hamburg, 2,6 Millionen
- Agglomeration München, 1,9 Millionen
Von der
Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) wurden elf sogenannte Europäische Metropolregionen (EMR) festgelegt. Diese gehen über den Begriff der Agglomeration weit hinaus. Die fünf einwohnerreichsten EMR sind
[Initiativkreis Europäische Metropolregionen in Deutschland: Regionales Monitoring 2006 ]
– Daten und Karten zu den Europäischen Metropolregionen in Deutschland, Stand: 5. September 2006 (PDF):
- Metropolregion Rhein-Ruhr, 11,5 Millionen
- Metropolregion Berlin-Brandenburg, 6,0 Millionen
- Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main, 5,3 Millionen
- Metropolregion Stuttgart, 4,7 Millionen
- Metropolregion Hamburg, 4,3 Millionen
Siehe auch: Liste der Großstädte in Deutschland, Liste der Agglomerationen in Deutschland, Liste der Metropolregionen in Deutschland
Natur und Landschaft
Flora
Da Deutschland in der gemäßigten Klimazone liegt, ist seine Flora von Laub- und Nadelwäldern geprägt. Örtlich weist die Flora in Deutschland eine hohe Diversifikation durch Standortfaktoren des Geländeprofils, der -höhe und -geologie sowie der mesoklimatischen Lage auf. Von West nach Ost kennzeichnet die natürliche Vegetation den Übergang vom Westseitenseeklima zum Kontinentalklima.
Die Laubwälder bestehen meist aus Rotbuchen, daneben sind die heute selten gewordenen Auwälder im Bereich der Flüsse und Seen und Eichen-Buchen-Mischwälder typisch; die Alpen und Mittelgebirge sind geprägt durch Schluchtwald. Der Pionierwaldn wird, besonders auf sandigen Flächen, vor allem von Birke und Kiefern gebildet. Allerdings werden die früher sehr verbreiteten Laubwälder mittlerweile oft durch Fichtenholzforste ersetzt.
Ohne menschlichen Einfluss würde die Vegetation in Deutschland wie in den meisten Ländern der gemäßigten Breiten auch hauptsächlich aus Wald bestehen. Davon ausgenommen sind die nährstoffarmen Heideniederungen und Moorlandschaften sowie die alpinen (Bayrische Alpen) und subalpinen (Hochschwarzwald, Hochharz und Westerzgebirge) Hochlagen, die äußerst vegetationsarm sind und ihrem Klima kaltgemäßigt ausgeprägt sind.
Derzeit sind 31 Prozent der Staatsfläche bewaldet, damit ist Deutschland eines der waldreichsten Länder in der EU, wobei die Baumarten im Wesentlichen durch die angestrebte Nutzung bedingt sind, das heißt der Anteil an Fichten- und Kiefernwäldern entspricht nicht den natürlichen Gegebenheiten, nach denen Buchenmischwälder vorherrschen sollten. Neben den natürlich vorkommenden Pflanzen spielen heute eine Reihe von eingeführten Arten wie die Robinie eine zunehmende Rolle in der Vegetation. Der größte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind überwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, die aus Amerika eingeführt wurden, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den Flusstälern, unter anderem von Mosel, Ahr und Rhein wurde die Landschaft für den Weinanbau umgestaltet.
Fauna
Die meisten in Deutschland heimischen Säugetiere leben in den gemäßigten Laubwäldern. Im Wald leben unter vielen anderen Arten verschiedene Marderarten, Dam- und Rothirsche, Rehee, Wildschwein sowie Füchse. Biber und Otter sind seltener gewordene Bewohner der Flussauen, mit teilweise wieder steigenden Beständen. Andere ehemals in Mitteleuropa lebende Großsäuger wurden ausgerottet: Auerochse (1846), Braunbär (19. Jahrhundert), Elch (im Mittelalter noch zahlreich), Wildpferd (19. Jahrhundert), Wisent (17./18. Jahrhundert), Wolf (1904). In neuerer Zeit wandern gelegentlich einige Elche und Wölfe aus Polen und Tschechien ein, deren Bestände sich dort wieder vermehren konnten. Speziell im Fall von Wolf und Braunbär ist die Wiederansiedlung jedoch problematisch aufgrund des schlechten Rufs der Tiere.
Vom Wappenvogel Deutschlands, dem Seeadler, gibt es derzeit wieder ca. 500 Paare, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Steinadler kommt nur noch in den Bayerischen Alpen vor, der ehemals dort heimische Bartgeier wurde ausgerottet. Die häufigsten Greifvögel in Deutschland sind derzeit Mäusebussard und Turmfalke, dagegen ist der Bestand an Wanderfalken deutlich geringer. Dem gegenüber steht eine Vielzahl von Vögeln, die als Kulturfolgern von der Anwesenheit des Menschen profitieren, insbesondere die in vielen Städten lebenden Stadttaube, Amseln (frühere Waldvögel), Spatzen und Meisen, für deren Überleben auch die Winterfutter-Industrie sorgt, sowie Krähen und Möwen auf Müllkippen. Eine Besonderheit ist die weltweit nördlichste Flamingo-Kolonie im Zwillbrocker Venn.
Der früher in den Flüssen häufig vorkommende Lachs wurde im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert weitgehend ausgerottet, konnte aber in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts im Rhein wieder angesiedelt werden. Der letzte Stör wurde 1969 in Deutschland gefangen. In vielen Teichen werden die erst von den Römern eingeführten Karpfen gehalten.
Der an der Nord- und Ostseeküste lebende Seehund wurde zeitweise nahezu ausgerottet, mittlerweile gibt es im Wattenmeer wieder einige tausend Exemplare. Das Wattenmeer ist insbesondere im Winter Rastplatz für Vögel aus den nördlichen Breiten.
Zu den lange heimischen Tieren hat sich eine beachtliche Anzahl an Neozoen angesiedelt. Zu den bekanntesten Vertretern gehören Waschbär, Marderhund und Halsbandsittich.
Naturschutz
→ Hauptartikel: Naturschutz
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem im Grundgesetz-Artikel 20a verankerten Staatsziel. Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 Biosphärenreservate, 95 Naturparkens sowie tausende von Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Politik
→ Hauptartikel: Politisches System Deutschlands, Föderalismus in Deutschland
Staatsgründung
Im Rahmen der Geschichte völkerrechtlicher Identität, zu der die Bundesrepublik Deutschland zählt, wurden bisher sechs Verfassungen in Kraft gesetzt; die Daten ihrer Konstituierung können vor allem unter staatsrechtlichen, aber auch ideengeschichtlichen Aspekten als Gründungsakte der Geschichte des seit 1871 existierenden Nationalstaates betrachtet werden. Nichtsdestoweniger macht die Tatsache, dass an diesem Tag die noch heute gültige Verfassung in Kraft getreten ist, den 24. Mai 1949 zum für die Gegenwart bedeutendsten Gründungsdatum.
Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Proklamation am 18. Januar 1871 trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Verfassungsrechtlich handelte es sich dabei vor allem um den Beitritt souveräner Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen) zum Norddeutschen Bund, dessen „Umbenennung“ in „Deutsches Reich“ und die Einführung des Kaisertitels. 1918/1919 erfolgte der Übergang zu einer neuen Staatsform: am 9. November 1918 wurde die Deutsche Republik proklamiert, die mit dem In-Kraft-Treten der Verfassung am 11. August 1919 konstituiert wurde. Die auch Weimarer Verfassung genannte Konstitution galt während der Herrschaft der NSDAP 1933–1945 formell fort, war jedoch materiell überwiegend außer Kraft gesetzt. Im Nachkriegsdeutschland von 1945–1949 galt das Besatzungsrecht der Militärgouverneure und später der Hohen Kommissare des Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze). 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur Deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Staatsrecht
Als Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht) gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Meinung als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 Deutsches Reich hieß.
Die Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes in verschiedene Phasen einteilen lässt:
Die
Bundesländer sind beschränkte Völkerrechtssubjekte, die mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen ( Absatz 3, Absatz 1
GG).
[Herdegen, § 8, Rn 30 (Abschnitt „Bundesstaat“): „Die Gliedstaaten verfügen – nur – insoweit über eine (partielle und abgeleitete) Völkerrechtssubjektivität, als ihnen durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.“]
Ipsen, § 5, Rn 21 (Abschnitt „Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund“): „Ihre Völkerrechtssubjektivität [also die der Gliedstaaten in einem Bundesstaat] unterscheidet sich vielmehr von der des Bundes dadurch, daß sie von der Völkerrechtssubjektivität des jeweiligen Bundesstaates abgeleitet [= derivativ] und nicht originär ist.“ Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.
[Vgl. Hesselberger, Das Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20, Rn. 1, 7; Avenarius, Die Rechtsordnung, 3. Aufl., S. 23 f.]
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 teilsouveräne Länderee, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirk untergliedert sind.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.
Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt ( GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages ( Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt ( GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt ( Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung ( GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung ( Satz 1 GG). Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.
Bild:Administrative Gliederung Deutschlands.png|350px|right|Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
poly 632 20 493 159 770 159 Bund
poly 488 161 330 321 783 321 732 161 Bundesländer/Flächenländer
poly 732 161 784 322 929 614 1227 614 774 161 Bundesländer/Stadtstaaten
poly 328 323 275 375 810 375 782 321 (Regierungsbezirke)
poly 274 379 204 447 630 448 630 378 (Land-)Kreise
poly 199 450 145 505 386 505 414 449 Ämter
poly 144 508 38 612 333 612 385 507 (Amtsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)
poly 415 450 334 614 632 614 631 449 (Amtsfreie) Kreisangehörige Gemeinden
poly 631 377 631 614 930 614 811 377 Kreisfreie Städte
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Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.
Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht ( GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungkompetenz ( GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung liegt die Gesetzgebungsbefugnis vom Grundsatz her bei den Ländern, der Bund kann aber Gesetze erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich ist ( GG).
Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt ( GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich ( GG).
In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.
Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeisteren der Stadtstaat) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (, GG).
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945, Föderalismus in Deutschland
Staatsgebiet
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Länder. Anders als in anderen Bundesstaaten – beispielsweise in Australien (Capital Territory), Kanada (Territorien Kanadas) oder den Vereinigten Staaten von Amerika (District of Columbia) – gibt es in Deutschland kein Gebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, die nicht zugleich Bundesgebiet wären (bundesfreies Gebiet).
Der Grenzverlauf der Bundesrepublik ist heute bis auf Teile des Bodensees linear festgelegt.
Liste der Länder
Die Gliedstaaten (Bundesländer) der Bundesrepublik Deutschland werden auch als Länder bezeichnet.
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Stand der Einwohner- und Bevölkerungszahlen: 30. November 2006 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (abgerufen am 5. Januar 2007)
¹ Bezogen auf die beistehende .
² Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Gemeinden.
³ Bremen gilt als Stadtstaat, jedoch besteht das Land Bremen aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven.
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Gemeinden
→ Hauptartikel: Gemeinde (Deutschland)

Zweisprachiges Ortsschild der Stadt Bautzen
Die Gemeinden stellen die kleinräumigsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung dar. Sie sind, ausgenommen von den meisten
kreisfreien Städten, in
Gemeindeverbänden organisiert. Die Gemeinden unterliegen dem jeweiligen
Kommunalrecht der 16 Bundesländer und sind daher nicht deutschlandweit gleich organisiert. Einzig die
Kreisstadt als Verwaltungssitz eines
Landkreises findet man deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden
Berlin und
Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Bundesländer.
Parteienlandschaft
→ Hauptartikel: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland
Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU, SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und CSU.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), [[Linksjugend 'solid|Linksjugend ['solid]]] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).
Außenpolitik
→ Hauptartikel: Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindunges und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarat und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.
Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofsss. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikt. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.
Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten.
Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.
Militär
→ Hauptartikel: Bundeswehr

Leopard 2A5
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Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 Prozent der Soldaten (Stand: 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2006 27,9 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von etwa 1,3 Prozent am BIP entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedsstaaten von 2,3 Prozent.
Es besteht eine grundsätzliche Wehrpflicht für Männer, der Dienst dauert neun Monate. Alternativ kann als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls neun Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der Feuerwehr abgeleistet werden.
Bis 2005 waren auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150 US-amerikanische Kernwaffen[Otfried Nassauer (August 2005): US-Atomwaffen in Deutschland und Europa. BITS Stichwort. Berlin Information-center for Transatlantic Security ]
(abgerufen 5. Januar 2007) stationiert. Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in Büchel,[USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein geräumt ]
, Spiegel Online, 9. Juli 2007 an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Polizei und Nachrichtendienste
→ Hauptartikel: Polizei (Deutschland), Bundespolizei (Deutschland), Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt

Bundesweit werden seit 2005 alte grün-weiße Polizeifahrzeuge durch blau-silberne abgelöst
Zuständig für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der Länder, welche zum Teil in Vollzugs- und Ordnungspolizei geteilt werden. Dabei übernimmt die Ordnungspolizei verwaltungstechnische Aufgaben, während die Vollzugspolizei den Großteil der Aufgaben zur Gefahrenabwehr übernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören etwa die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen Landeskriminalämter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) gehören unter anderem die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei sowie die Mobile Fahndungseinheit.
Für den Schutz der Verfassung sowie für die Terrorabwehr sind in Deutschland mehrere Einrichtungen zuständig. Dazu gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesbehörden für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).
Im weiteren Sinne:
Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollkriminalamt, Zollfahndungsdienst, Wirtschaftskontrolldienst
Geschichte
→ Hauptartikel Geschichte Deutschlands
Frühgeschichte und Antike

Das römische Köln, mit Rheinbrücke

Trier
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, man geht von einer dauerhaften Besiedlung seit rund 500.000 Jahren aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neandertal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Spezies Homo sapiens neanderthalensis, der Neandertaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, wie etwa die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Hierdurch gelangten keltische Orts- und Gewässernamen sowie keltische Lehnwörter in die germanischen Mundarten.
Von 58 v. Chr bis etwa 455 n. Chr.ss gehörten die Gebiete links des Rhein sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die ältesten Städte Deutschlands), Mainz und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Mittelalter
→ Hauptartikel: Völkerwanderung, Mittelalter und Frühmittelalter
Nach dem Einfall der
Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang
Westroms ab 395 setzte die
Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten am Ende der
Spätantike im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie
slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe
Mittelalter slawisch geprägt (
Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen
Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Sprachforscher schätzen, dass etwa ein Drittel der heutigen deutschen Familiennamen slawischen Ursprungs sind. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom
Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den
Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen unter Karl dem Großen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Eider und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das Ostfrankenreich, unter König Ludwig Germanicus (später: „dem Deutschen“), das Westfrankenreich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
→ Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich

Köln im Jahr 1531
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem
Otto I in
Rom zum
römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus
regnum teutonicum („deutsches Reich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt.
Während sich das Westfrankenreich mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten geprägt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein supranationaler Verband souveräner großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte. Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.
Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne (Landes-)Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Dauerrivalen Maria Theresia, Franz I und Joseph II, öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (Aufgeklärter Absolutismus).
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon I in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte.
Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II, der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte daher die Reichskrone nieder. Damit erlosch das Reich.
Rheinbund/Österreich/Preußen (1803/1806–1815)
→ Hauptartikel: Rheinbund
Unter Napoléons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Flächenmäßige Nutznießer dieses Prozesses waren vor allem Preußen, Bayern, Württemberg und Baden. Die neuen Staaten waren teilweise im von Napoléon geschaffenen und kontrollierten Rheinbund vereinigt. Eigenständig blieben nur Österreich und Preußen.
Deutscher Bund (1815–1866)
→ Hauptartikel: Deutscher Bund, Deutscher Zollverein, Bundesheer und Deutsche Revolution
Nach der Niederlage Napoléons restaurierte der Wiener Kongress (1814–1815) weitgehend die alten monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Im Deutschen Bund, einem von Österreich und Preußen dominierten Staatenbund, organisierten sich 38 Staaten. Der Bundestag, mit Sitz in Frankfurt am Main, bildete das Entscheidungsgremium. 1833/1834 wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wieder erstarkte Preußen dominierende Macht war.

Zug zum Hambacher Schloss
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In der
Ära des Vormärzn bewahrte der Hochadel mit Hilfe einer in den
Karlsbader Beschlüsse gipfelnden, konsequent betriebenen
Repression und
Restauration seine Macht. Das wirtschaftlich weiter erstarkende
Bürgertum forderte jedoch weiter Teilhabe an der politischen Macht. Im Oktober 1817 trafen sich Professoren und Studenten zum
Wartburgfest. „Höhepunkt“ war die
Verbrennung von Werken von Autoren, die gegen einen deutschen Staat waren, wie zum Beispiel
August von Kotzebue. Zum später sogenannten
Hambacher Fest trafen sich 1832 30.000 Menschen aus vielen Bevölkerungskreisen und Staaten. Dort wurden die Farben
Schwarz-Rot-Gold gehisst, die später zu den Nationalfarben wurden (
siehe auch Flagge Deutschlands).

Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 19. März 1848 in Berlin;
Am 1. März 1848 begann mit der Besetzung des Ständehauses des badischen Landtags in
Karlsruhe die
Märzrevolution. Durch Aufstände der Bürger mussten viele konservative Politiker ihren Platz räumen, unter ihnen der österreichische Staatskanzler
Fürst Metternich, der noch im
Wiener Kongress die
Monarchie nach Napoléons Abtreten mitrestauriert und die Epoche seitdem geprägt hatte.
Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse in Berlin seit dem 6. März 1848 gab der preußische König Friedrich Wilhelm IV zunächst nach, machte Zugeständnisse und akzeptierte vorerst die Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung. Die von jener ausgearbeitete Paulskirchenverfassung, die Deutschland in eine geeinte konstitutionelle Monarchie umgewandelt hätte, lehnte er jedoch ebenso ab wie die ihm angetragene Kaiserkrone, die er als bürgerliche „Lumpenkrone“ bezeichnete.
Am 23. Juli 1849 endete die Märzrevolution mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen.
Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (später auch „Deutscher Krieg“) von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche nord- und mitteldeutsche Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.
Norddeutscher Bund (1866–1871)
→ Hauptartikel: Norddeutscher Bund
1866 wurde zunächst als Militärbündnis der Norddeutsche Bund gegründet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte.
Die Gründung des Norddeutschen Bundes als souveränen Staat zum 1. Juli 1867 unter preußischer Führung leitete die sogenannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung deutscher Einzelstaaten unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
→ Hauptartikel: Deutsches Kaiserreich
Das
Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen
Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 und der Proklamation des preußischen Königs
Wilhelm I vom ehemaligen Amt des
Vorsitzenden des Bundesrates zum
Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von
Versailles ausgerufen.
Mit der
Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder lange nicht mehr zum
Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Dazu gehörten
West-,
Ostpreußen, das überwiegend polnischsprachige Gebiet
Posen und
Schleswig.
Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen
Lothringen und
Elsass ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes „
Reichsland Elsass-Lothringen“ ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Otto von Bismarck hatte als preußischer Ministerpräsident auf die Reichsgründung hingewirkt, maßgeblich die Verfassung entworfen und wurde nun erster Reichskanzler. Seine Politik stützte die Macht des monarchischen Staates, war aber flexibel und letztlich zwiespältig:
- Gegen die katholische Kirche führte er einen sogenannten Kulturkampf, in dessen Folge sogar Bischöfe inhaftiert wurden; inhaltlich waren die entsprechenden Gesetze (zur Schule, zur Ehe) oft eher liberal.
- Um die Liberalen zu schwächen, führte Bismarck bei Reichstagswahlen das demokratische Wahlrecht für alle Männer ein. Nationalliberale waren andererseits lange Zeit Partner Bismarcks.
- Bismarck bekämpfte die Sozialdemokratie seit 1878 mithilfe der Sozialistengesetze, versuchte aber, die Arbeiter durch eine moderne Sozialgesetzgebung an den Staat zu binden.
Seine anfangs aggressive Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung zu einer
Bündnispolitik, die ein defensives Bündnissystem schuf, mit Deutschland als
halbhegemonialer Macht in der Mitte Europas. Frankreich wurde isoliert und ermutigt, sich auf seine Kolonien (und nicht auf das verlorene Elsass-Lothringen) zu konzentrieren.
Bismarck war gegenüber der Erwerbung von Kolonien skeptisch. Wirtschaftliche Schwierigkeiten