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Geändert: 2007-10-15
Kategorie: Nutzfahrzeug Führungs- und Einsatzmittel Feuerwehrfahrzeug Rettungsdienstfahrzeug THW-Fahrzeug Katastrophenschutzfahrzeug

Einsatzfahrzeug

Einsatzfahrzeuge sind speziell ausgerüstete Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

Sie gehören einer Hilfsorganisation oder einer besonderen Behörde an. Ihnen werden Sonderrechte eingeräumt, wenn diese zur Erfüllung eines Auftrages notwendig und erforderlich ist. Allen gemein ist die uniforme Warnlackierung.

1 Kennzeichnung
2 Österreich
3 Rechte
4 Verwendung der Signale
5 Arten
6 Galerie
7 Weblinks

Kennzeichnung

Als Grundmerkmal müssen Einsatzfahrzeuge im deutschen Sprachraum mit einer blauen Rundumkennleuchte und einem Folgetonhorn ausgestattet sein, um als solche erkennbar zu sein.

In anderen Ländern sind sie mit roten oder roten und blauen Rundumkennleuchten und einer Sirene ausgestattet, z.B. in Asien und Nordamerika.

Das Fahrzeug selbst ist je nach Verwendung in der jeweiligen Einsatzorganisation ausgerüstet und ausgestattet. Das kann ein normaler PKW oder LKW sein. Es kann aber ganz speziell für den Rettungsdienst, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz oder die Polizei ausgerüstet sein. Diese Fahrzeuge erkennt man auch außen an Farbe oder Aufschriften. Speziell bei hellen Fahrzeugen sind oft zusätzliche Streifen mit einer roten oder orangen Tagesleuchtfarbe zur besseren Sichtbarkeit angebracht.

Ab dem Jahr 2005 sollen innerhalb der EU schrittweise einheitliche Farben für Einsatzfahrzeuge eingeführt werden:

Dienstfahrzeuge der nationalen Zollverwaltungen werden ihre Farben behalten (in Deutschland grün-weiß), entsprechende Änderungen sind nicht vorgesehen. Ebenso werden Fahrzeuge von ausschließlich im jeweiligen Staat vorkommenden Hilfsorganisationen (z. B. in Deutschland THW, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft etc.) ihre jeweiligen Fahrzeugfarben beibehalten. In Österreich werden derzeit die weißen Fahrzeuge der Polizei auf Fahrzeuge mit silberner Farbe umgestellt.

Zivilstreifen fahren ebenfalls mit Einsatzfahrzeugen, die aber erst im Einsatz selbst dazu kenntlich gemacht werden.

Österreich

Es können auch zivile Fahrzeuge die Genehmigung bekommen, als Einsatzfahrzeug im Notfall deklariert zu werden. Dies trifft vor allem für Ärzte im ländlichen Raum, wo andere Rettungsorganisationen eine längere Zufahrt haben, zu. Die Fahrer dieser Zivilfahrzeuge genießen zwar die die Einsatzfahrt betreffenden gesetzlichen Vorteile, aber nicht z. B. Kfz-Steuer-Befreiung.

Auch im Typenschein steht hier nicht die übliche Bezeichnung wie LKW oder PKW. Früher waren die Eintragungen meist Sonderfahrzeug, heute steht Feuerwehrfahrzeug oder Rettungsfahrzeug o. ä..

Rechte

Nach der Straßenverkehrsordnung haben Einsatzfahrzeuge im Einsatz auch gewisse Sonderrechte, die je nach Land variieren können. Überall muss jedoch ein anderer Straßenteilnehmer dafür sorgen, dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz bevorzugt die Straße passieren können. Hat jedoch ein Einsatzfahrzeug weder Blaulicht noch Folgetonhorn eingeschaltet, so besitzt es keine Wegerechte, kann jedoch trotzdem Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn die Bedingungen laut Gesetz dafür erfüllt sind (z. B. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden).

In Österreich ist auch die Reihenfolge des Vorrangs bei gleichzeitigem Eintreffen von Einsatzfahrzeugen bei einer Kreuzung im § 26 der StVO folgendermaßen geregelt: Rettungsfahrzeug - Feuerwehr - Sicherheitsdienste - sonstige Einsatzfahrzeuge; Für Deutschland gilt dieses nicht.

Verwendung der Signale

Einsatzfahrzeuge dürfen ihre Signale nur in bestimmten Situationen verwenden, die sich rechtlich in einzelnen unterscheiden können. In Österreich gilt folgendes: Da nicht jede Fahrt mit einem Einsatzfahrzeug eine Einsatzfahrt ist, die Fahrzeuge trotzdem aber in manchen Situationen besser abgesichert werden sollen, haben einige dieser Fahrzeuge auch zusätzlich eine gelbrote (orange) Rundumkennleuchte.

In Deutschland dagegen ist in der Straßenverkehrsordnung durch Ausschlussbestimmungen geregelt, wann Signale benutzt werden dürfen:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um

  • Menschenleben zu retten,
  • schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
  • flüchtige Personen zu verfolgen,
  • bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Blaues Blinklicht alleine darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug dies führen darf und
  • um vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen zu warnen oder
  • es bei Einsatzfahrten,
  • bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden nötig ist.

Arten

(nicht abschließend)

Luftkennungen (Zahlen und oder Buchstaben auf dem Dach) sorgen für eine Erkennung aus der Luft und dienen dem gezielten Anruf per Funk durch Hubschrauber.

Galerie

Bild:HLF16-12.JPG|Feuerwehrfahrzeug Bild:Rtwnef Ambulance Rettungsdienst Germany.jpg|Rettungsmittel Bild:Thw-gkw.jpg|Fahrzeug des Technischen Hilfswerkes Bild:Betreuungslastkraftwagen.jpg|Fahrzeug des Katastrophenschutzes Bild:Polizei-Viano blau & gruen.jpg|Polizeifahrzeuge in blau und grün Bild:BK-117 Polizei-NRW D-HNWL.jpg|Polizeihubschrauber Bild:Sk theo fischer.jpg|Seenotkreuzer Bild:Unfallhilfsfahrzeug-MVG.jpg|Unfallhilfsfahrzeug Bild:Hausnotruf.Fzg.jpg|Hausnotruffahrzeug Bild: Dienstwagen_Ordnungsamt_Mannheim.jpg|Fahrzeug des Ordnungsamts Bild:Bergwachtfahrzeuge2005_06_18.jpg|Bergrettungsfahrzeuge Bild:German military police car (d1).jpg|Feldjägerfahrzeug Bild:Motorrettungsboot_DLRG.jpg|Motorrettungsboot

Weblinks

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