Juristische Situation in Deutschland
Entgegen landläufiger Meinung wird man in Deutschland nicht mit dem Erreichen der so genannten Volljährigkeit erwachsen. Zwar tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres das wichtigste Zeichen der Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen ein, nämlich die volle Geschäftsfähigkeit, sowie einige wichtige andere Rechte wie die freie Bestimmung über den eigenen Aufenthaltsort und das uneingeschränkte Wahlrecht.
Jedoch zeigt sich nicht nur dort, aber insbesondere im Strafrecht, dass unter 21-jährige Volljährige noch nicht in jedem Fall als Erwachsene gesehen werden, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein muss. Denn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dort geprüft, ob sie gemäß ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind, also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss, oder ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen, also Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen muss.
Im Sozialrecht (SGB VIII) eine weitere Grenze erst bei 27 Jahren gezogen, Junger Volljähriger ist 'wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist' (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Situation in Japan
In
Japan gilt man, anders als in vielen anderen Ländern, schon mit 20 Jahren als erwachsen.
Siehe auch
Weblinks