Definitionen
In der praktischen
Messtechnik sind die
Fehlergrenzen vereinbarte oder garantierte Höchstwerte für positive oder negative
Abweichungen der Anzeige (Ausgabe) einer
Messeinrichtung vom
richtigen Wert. Fehlergrenzen sind begrifflich streng zu unterscheiden von den
Messfehlern und der
Messunsicherheit.
Beim Kauf eines Messgerätes eines seriösen Herstellers werden in der Regel nicht die tatsächlichen Abweichungen garantiert, sondern Höchstwerte unter festgelegten Bedingungen. Fehlergrenzen hängen vom technischen Aufwand und von prinzipiellen Grenzen ab.
Es gibt eine obere und eine untere Fehlergrenze, die meistens gleich groß sind. Man spricht dann von symmetrischen Fehlergrenzen , die gemäß DIN 1319 stets als Betrag anzugeben sind.
Es gilt für den (absoluten) Fehler
-
Entsprechend gibt es eine relative Fehlergrenze
derart, dass für den
relativen Fehler gilt
-
Die Bezugsgröße für die relative Fehlergrenze ist wie beim relativen Fehler der richtige Wert
;
-
Schreibweise
Der angezeigte (ausgegebene) Wert
liegt dann in einem Bereich
- .
Dieses wird verkürzt zur Schreibweise
- ,
was keineswegs so gedeutet werden darf, als ob
nur zwei Werte annehmen könnte.
Soll die relative Fehlergrenze im Text vorkommen, so ist das möglich, indem man ausklammert
-
Keineswegs darf
geschrieben werden, weil dann ein Wert mit Einheit und ein Wert ohne Einheit zu addieren wären.
Quantitative Angaben
Bei der quantitativen Angabe von Unsicherheiten und Fehlergrenzen sollte man die Qualität einer Angabe im Blick behalten.
- Beisp.: Eine Angabe „5 %“ dürfte eine Schätzung beinhalten und für „etwa 5 %“ stehen; die „5“ ist in diesem Zusammenhang niemals mathematisch exakt, dass man ihr nach dem Komma beliebig viele Nullen anhängen könnte. Eine Angabe „4,8 %“ wird kaum ein Indiz erhöhter Sorgfalt sein.
Aus einer „groben“ Ausgangsposition sollte man keine „feinen“ Ergebnisse ableiten, denn schließlich gilt die allgemeine Regel:
- Man kann nie genauer werden als das, was man hineinsteckt. (Eine Ausnahme gilt bei zufälligen Fehlern: Hier wird nach wiederholten Messungen der Mittelwert genauer als der Einzelmesswert).
- Beisp. : 5 %·15,6 V = 0,8 V und nicht 0,78 V,
es sei denn, man kann 5,0 % verantwortlich angeben.
Deshalb fordert
DIN 1333: Unsicherheiten werden mit
einer signifikanten Stelle angegeben, ausgenommen bei den Ziffern 1 oder 2, dann werden zwei
signifikante Stellen angegeben.
- Beisp. : 5 %·35,6 V = 1,8 V und nicht 2 V.
Eine führende Null ist nicht signifikant.
- Beisp. : Die Angabe 0,8 V enthält nur eine signifikante Stelle.
Es liegt im Begriff des Grenzwertes, dass nur auf- und nicht abgerundet werden darf. Eigentlich wäre eine Fehlergrenze 5 %·6,2 V = 0,31 V auf 0,4 V auf- und nicht auf 0,3 V abzurunden; doch sollte man hier ein gewisses Augenmaß behalten, denn bereits 4,8 %·6,2 V < 0,3 V.
Selbstverständlich sollte man in Zwischenschritten genauer rechnen, damit sich Rundungsfehler nicht aufschaukeln.
Rechnen mit Fehlergrenzen
Kann man ein Messergebnis
erst aus mehreren voneinander unabhängigen Messwerten
ausrechnen, so ist mathematisch gesagt
eine Funktion von mehreren unabhängigen Variablen
-
Änderungen der unabhängigen Variablen um ein kleines
führen zu einer Änderung der abhängigen Variablen um ein
, und zwar gemäß den Regeln der Mathematik
- .
Kennt man nicht die Änderungen (Messfehler oder Messabweichungen) selber, sondern nur ihre Grenzwerte (Fehlergrenzen)
, so lässt sich damit auch nur die Fehler
grenze des Ergebnisses angeben; dabei ist im Sinne des Grenzwertes die ungünstigste Vorzeichenkombination der Summanden zu Grunde zu legen
-
Diese Formel vereinfacht sich für die vier Grundrechenarten zu leicht merkbaren Regeln
- bei Addition und Subtraktion ,
also Summe der
absoluten Fehlergrenzen,
und mit Verwendung der relativen Fehlergrenzen
;
- bei Multiplikation und Division ,
also Summe der
relativen Fehlergrenzen.
Beisp.: Mit dem Ohmschen Gesetz U = I · R soll U aus I und R bestimmt werden.
- Wenn I = 2 mA · (1 ± 2 %) und R = 12 kΩ · (1 ± 5 %), dann U = 24 V · (1 ± 7 %)
Siehe auch