Unternehmerischer Sinn
Als Forderungen bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, die das bilanzierende Unternehmenn noch bekommen soll bzw. auf die es noch Anspruch hat. Es kann sich dabei um ausstehende Gelder aus offenen Kundenrechnungen handeln, bei denen die Lieferung von Ware oder die Erbringung von Dienstleistungen auf Zahlungsziel erfolgte.
Eine Forderung kann unterteilt werden in eine Leistungsforderung und eine Darlehensforderung.
Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz verbucht. Das Gegenstück zu Forderungen sind Verbindlichkeiten.
Können Forderungen bei Schuldnern trotz Mahnungen und gegebenenfalls Vollstreckungen nicht eingetrieben werden, z. B. bei Insolvenz, sind Abschreibungen erforderlich, die sich negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnungsproblemen (GuV) des Unternehmens auswirken und bei Liquidität der Gläubigerfirma diese selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen können (Domino-Effekt).
Juristischer Sinn
In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet der Begriff 'Forderung' einen Anspruch des Schuldrechts, welches in den §§ 241 ff. BGB geregelt ist. Bisweilen wird auch das Synonym 'Schuldverhältnis im engeren Sinne' benutzt. Für die Forderung spezifisch ist, dass sie auf einem Schuldverhältnis (im weiteren Sinne) beruht, vgl. § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies unterscheidet sie von anderen Ansprüchen, v. a. solchen des Sachenrechts, sog. dinglichen Ansprüchen. Forderungen gründen sich auf Personenbeziehungen, dingliche Ansprüche sind hingegen sachbezogen.
So handelt es sich etwa bei einem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegen den Dieb um einen sachenrechtlichen Anspruch, der auf der Rechtsbeziehung des Eigentümers zu dieser Sache beruht. Forderungen sind dagegen beispielsweise der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag oder der Anspruch des Unfallopfers auf Schadenersatzzahlung gegen den Verursacher, denn sie basieren auf einer Rechtsverbindung zwischen den beteiligten Personen, die entweder von diesen gewollt (Vertrag) oder gesetzlich angeordnet (gesetzliches Schuldverhältnis) sein kann.
Auch öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen können Gegenstand einer Forderung werden, z.B. Steuerforderungenerer, Bußgeld, Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Siehe auch
- Factoring
- Forfaitierung
- Lieferantenkredit
- Zahlungsbedingung
- Zweifelhafte Forderung
- Forderungsmanagement