Das Wort
Gegenstand wird als Substantivbildung aus
gegenstehen beziehungsweise
entgegenstehen seit dem 16. Jh. verwendet. Seit dem 18. Jh. wird es durch den philosophischen Diskurs in der aktuellen Bedeutung gebraucht: ähnlich wie '
Sache' oder '
Ding', zur Bezeichnung eines mehr oder weniger konkreten
Objektes der Philosophie (lateinisch
obiectum: 'das Entgegengeworfene'). Erst seit dem 19. Jahrhundert ist das Adjektiv
gegenständlich in Gebrauch, um Anschauliches und Konkretes, wie beispielsweise einen Gebrauchsgegenstanden, vom
Abstrakt abzugrenzen.
Der Begriff Gegenstand bezeichnet heute auch den inneren Gehalt einer Sache, beispielsweise eines Textes, das Thema, den Inhalt oder die Bedeutung. Begriff und Gegenstand unterschied Gottlob Frege 1892 in seinem Aufsatz Begriff und Gegenstand.
Unter einem Rechtsgegenstand, oder Rechtsobjekt, versteht man insbesondere im Sachenrecht den Gegenstand, auf den sich ein subjektives Recht bezieht oder an dem es besteht.