Bedeutung
Geoinformationen sind wirtschaftlich und militärisch bedeutend, wie es auch schon in Otto Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, 1894, formuliert wird:
- „In jedem Kulturstaate ist für staatswissenschaftliche, militärische, technische und wissenschaftliche Zwecke, wie die Sicherung des Grundeigentums, Statistik, Grundsteuererhebung, Truppenübungen, Landesverteidigung, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Industrie, Verkehr, Strassen-, Eisenbahn-, Strom- und Kanalbau, wissenschaftliche Untersuchungen (Geologie, Geophysik) u.s.w. die Beschaffung einer exakten Landesvermessung erforderlich. Dieselbe soll, den genannten Zwecken entsprechend, derart beschaffen sein, dass sie, soweit das technisch möglich ist, alle im öffentlichen Interesse erforderlichen geodätischen Unterlagen unmittelbar zu liefern vermag und besondere Vermessungen nicht notwendig oder doch möglichst eingeschränkt werden. Die für den öffentlichen Gebrauch bestimmten Ergebnisse einer Landvermessung sind zuverlässige Karten.“ aus
Im 18. bis 20. Jahrhundert hatten sowohl die militärischen Ingenieurgeographen als auch private Initiativen einen wichtigen Anteil an der Erstellung von Kartenwerken.
Ausführung
Die topografischen Landeskartenwerke werden meistens in einer Maßstabsreihe mit den Maßstäben 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000 und 1:500.000, teilweise auch in verschiedenen Ausgaben mit unterschiedlichen Inhalten (z.B. mit/ohne Straßenaufdruck, nur Gelände mit Gewässern), geführt.
Topografische Karten, besonders in den Maßstäben 1:25.000 und 1:50.000, sind im Buchhandel erhältlich. Sie sind Grundlage weiterer Karten von Verlagen oder von Institutionen der Geowissenschaften.
Die Daten zu aus der Vermessung stehen den Vermessungsbefugten (Ämter, ÖbVIe, Zivilingenieur) zur Verfügung - als Datenbank oder Punktkarteesn des Vermessungsnetz. Solche Netze werden seit Gauß terrestrisch, heute auch mit GPS gemessen. Als Netz erster Ordnung bis fünfter Ordnung haben die Festpunkte Distanzen von 30-50 km bis herab zu etwa 500 m.
In Deutschland gehört die Landesvermessung in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer und wird von den Landesvermessungsbehörden (Landesvermessungsamt) wahrgenommen. In anderen Staaten ist meist eine gesamtstaatliche Behörde verantwortlich - in Österreich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, in der Schweiz Swisstopo.
Siehe auch
Weblinks