Zur Geschichte des Relativitätsbegriffs
Erste Darstellungen von Relativität finden sich bereits in der griechischen Antike, indem schon im 7. vorchristlichen Jahrhundert sich mit dem allmählichen Zerfall mythischer Geborgenheitsvorstellungen sich die Überzeugungen ausbildet, dass alles Seiende von etwas ursprünglich Seiendem abhängt. Schon
Hesiod versucht sogar in seiner
Theogenie die gesamte Götterwelt auf die drei Urgottheiten
Chaos,
Gaia und
Eros zurückzuführen, wobei Eros allerdings keine Nachkommen hat. Aber erst mit dem Auftreten von Eros können - in einer vorausgenommenen Vorstellung von Naturgesetzlichkeit - die beiden Gottheiten
Chaos und
Gaia Nachkommen hervorbringen.
Danach meinen die milesischen Naturphilosophen Thales von Milet, Anaximander und Anaximenes sogar alles Seiende auf einen einzigen Urstoff zurückführen zu können. Thales nimmt das Wasser, Anaximandros das Apeiron und Anaximenes die Luft als den Urstoff an, von dem alles andere abhängig sein soll. Schließlich sehen die Pythagoreer im Feuer den Urstoff, dem sie allerdings noch ein Harmonieprinzip als Urprinzip der Gestaltung beifügen. Diese Art zu denken, alles Seiende auf etwas ewig Seiendes zurückzuführen, kehrt in etwas abgewandelter Form bei Empedokles in Form der vier Elemente Erde, Wasser, Luft und Feuer wieder, und in noch anderer Gestalt finden wir es bei den Atomisten Leukipp und Demokrit in Form ewiger, unteibarer Atome von vielfältiger Gestalt, aus denen alles Seiende zusammengesetzt ist.
Die früheste Form von sehr viel ausgeprägterer Relativität hat Sokrates ausgebildet, wie es von seinem Schüler Xenophon bezeugt ist. So relativiert er etwa den Begriff von Vollkommenheit auf die Relation des vollkommenen Zusammenpassens, etwa in der Geschichte vom Panzermacher Pistias [Vgl. Xenophon, Erinnerungen an Sokrates, Übersetzung u.Anmerkungen von Rudolf Preiswerk, Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1992, 3.Buch, Abschn. 10 Abs.(9) bis (15).]. Auch das Gute kann für Sokrates nur relativ auf etwas sein, wofür es gut ist. „Ich kenne nichts Gutes, was zu nichts gut ist“, habe Sokrates nach Xenophon gesagt [Vgl. ebenda 2. Buch 8 (3).]
Platon fällt wieder zurück auf eine sehr viel einfachere Relativität, nämlich der von Urbild und Abbild. So seien alle Gegenstände der Welt des Werdens und Vergehens nur Abbilder von ewig existierenden Ideen. Platons Schüler Aristoteles nimmt die von Sokrates begonnene Entwicklung eines Relativitätsbegriffes wieder auf und führt sie schon in seiner Kategorienschrift zu einem Stand, der unseren derzeitigen Relativitätsvorstellungen schon sehr nahe kommt.
Das europäische Mittelalter und die beginnende Neuzeit sind wesentlich geprägt durch den Absolutheitsanspruch der christlichen Offenbarung, so dass dadurch die Bildung von Relativitätsbegriffen und deren Anwendung durch die Androhung und Durchsetzung drakonischer Strafen weitgehend unterbunden wurde. Dies ist etwa durch die Gefängnisstrafe für Galileo Galilei oder die öffentliche Verbrennung von Giordano Bruno belegt. Erst Isaac Newton gelingt es, durch seine unitarischen-theologisch Überlegungen zu den Raum- und Zeitbegriffen den Begriff der Relativität von Bewegungen in bezug auf den göttlichenen absolut Raum und die absolute Zeit (das Sensorium Gottes) zu etablieren. Und Immanuel Kant wendet schließlich den Begriff der Relativität auf alle menschlichseen Erkenntnis an, da diese abhängig von den Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung seien, den reinen Formen der Erkenntnisenvermögen bewusster Wesen. Die reinen Formen der Anschauung Raum und Zeit, die des Verstandes die Kategorien und die reinen Vernunftbegriffe sind jedoch nach Kant noch unbedingt. Die gänzliche Aufgabe der Absolutheit vom Raum- und Zeitbegriff gelingt Albert Einstein durch sein spezielles und später sein allgemeines Relativitätsprinzip, und Kurt Hübner|[Vgl. K. Hübner, Kritik der wissenschaftlichen Vernunft, Alber Verlag, Freiburg 1978 (1. Aufl.).] zeigt schließlich, dass auch Kants Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung historisch bedingt und darum nicht notwendig, sondern relativ sind.[Vgl. auch W. Deppert, Zeit. Die Begründung des Zeitbegriffs, seine notwendige Spaltung und der ganzheitliche Charakter seiner Teile, Franz Steiner Verlag Wiesbanden, Stuttgart 1989.]
Wissenschaftliche Anwendungen des Relativitätsbegriffs
Physikalische Relativität
In der
Physik wird unter Relativität einerseits die Abhängigkeit
metrischer
Zeit- und Raumangaben von einem festgewählten
Bezugssystem und andererseits die Bedingtheit von physikalischen Gesetzen durch Bezugssysteme verstanden.
Geisteswissenschaftlich: metaphysische, epistemologische, ethische, ästhetische Relativität
In der
Philosophie und den anderen
Geisteswissenschaften existieren im Wesentlichen vier Bedeutungen von Relativität:
- Metaphysische Relativität: die Abhängigkeiten der Erkenntnisse von den Bedingung ihrer Möglichkeit
[Vgl. Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781 (A) und 1787 (B)]
- Epistemologische Relativität: die Abhängigkeit der Erkenntnisse von der Art ihrer Gewinnung und der Art ihres Geltungsanspruches
- Ethische oder moralische Relativität: die Abhängigkeit moralischer Werte und Normen vom kulturellen Zusammenhang
- Ästhetische Relativität: die Abhängigkeit sinnlicher Wahrnehmung von der Perspektive des Erlebens
Rechtswissenschaft
In der
Rechtswissenschaft gibt es die
Relativität der Rechtsbegriffe in Gesetzestexten.
Natürliche Theologie
In der
Theologie bedeutet theologische Relativität die sich entwickelnde Lehre von einem Gott (siehe
natürliche Theologie).
Prinzipielle Anwendungen des Relativitätsbegriffs
Hauptartikel: Relativismus
Wird der Relativitätsbegriff dazu benutzt, um damit eine prinzipielle Verfasstheit eines Erkenntnisbereichs zu postulieren, so führt dies zu Relativitätsprinzipien, die einen Relativismus etablieren, der je nach Kennzeichnung des betreffenden Erkenntnisbereiches bezeichnet wird.
Erkenntnistheoretischer oder philosophischer Relativismus
Wird davon ausgegangen; das bislang keine Erkenntnis aufgezeigt werden kann, die nicht von Bedingungen abhängig ist, d. h., die nicht relativ ist, wird von einem erkenntnistheoretischen Relativismus oder in einer allgemeineren Formulierung auch von einem philosophischen Relativismus gesprochen, da ja die Erkenntnistheorie ein Bereich der Philosophie ist.
Naturwissenschaftlicher Relativismus
Wird der erkenntnistheoretische Relativismus auf den Bereich der Naturwissenschaft eingeschränkt, dann ist damit ein naturwissenschaftlicher Relativismus gekennzeichnet, der sich noch als ein
physikalischer Relativismus, ein
biologischer Relativismus und ein
psychologischer Relativismus unterscheiden lässt, wenn auch die Psychologie als Naturwissenschaft begriffen wird.
Physikalischer Relativismus
Hauptartikel: Relativitätsprinzip
Das Relativitätsprinzip, die Beobachter- und Bezugssystemabhängigkeit aller messbaren Eigenschaften bei gleichzeitig allgemein gültigen physikalischen Gesetzen, bildet seit Galileo Galilei eine der Grundfesten der Naturwissenschaften. Die klassische Mechanikschen bezug sich in der Folge der Newton Methodik auf ein unveränderliches Inertialsystem.
Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat Albert Einstein in der Relativitätstheorie ein spezielles Relativitätsprinzip formuliert, dass der neu entdeckten Konstanz der Lichtgeschwindigkeit gerecht wird: „die Naturgesetze stimmen für alle Inertialsysteme überein“[Vgl. A. Einstein, Grundzüge der Relativitätstheorie, Wissenschaftliche Taschenbücher, Akademie Verlag Berlin, Pergamon Press Oxford, Vieweg & Sohn Braunschweig, 1969, S. 28], d.h. Naturgesetze unterliegen der Bedingung, dass sie in allen Inertialsystemen übereinstimmen müssen, wobei die Inertialsysteme in einen vier-dimensionalen Minkowski-Raum einzubetten sind. Dieses spezielle Relativitätsprinzip führte Einstein auf seine spezielle Relativitätstheorie, die eine für alle Bezugssysteme gleiche Lichtgeschwindigkeit postuliert. Damit wird deutlich, dass es sich bei Einsteins Relativitätstheorie nur um einen eingeschränkten Relativismus handelt, da immerhin die Lichtgeschwindigkeit wie eine absolute Konstante behandelt wird.
Die allgemeine Relativitätstheorie zeichnet sich durch das allgemeine Relativistätsprinzip aus, das Einstein auch das Äquivalenzprinzipielle nannte[Vgl. ebenda S. 60.]. Es führt zu der mathematischen Form-Forderung für Naturgesetze, in allen möglichen Bezugssystemen die gleiche (tensor) Form zu haben (Kovarianzprinzip). Die Relativität der Naturgesetze besteht darin, dass sie der Bedingung des Kovarianzprinzips zu genügen haben. Damit aber wird in der allgemeinen Relativitätstheorie ein Absolutismus der Formprinzipien sichtbar, der dem absolutistischen Kosmisierungsprogramm entspringt, welches von einem relativistischen Standpunkt freilich wieder kritisiert werden kann.[Vgl. dazu W. Deppert: Kritik des Kosmisierungsprogramms. In: Hans Lenk (Hrsg.), Zur Kritik der wissenschaftlichen Rationalität. Zum 65. Geburtstag von Kurt Hübner, herausgegeben von Hans Lenk unter Mitwirkung von Wolfgang Deppert, Hans Fiebig, Helene und Gunter Gebauer und Friedrich Rapp. Verlag Karl Alber, Freiburg/München 1986, S. 505-512]
oder etwas ausführlicher W. Deppert: Die Alleinherrschaft der physikalischen Zeit ist abzuschaffen, um Freiraum für neue naturwissenschaftliche Forschungen zu gewinnen. In: Hans Michael Baumgartner (Hrsg.), Das Rätsel der Zeit. Philosophische Analysen, Karl Alber Verlag, Freiburg/München 1993, S. 111-148. ISBN 3-495-47763-2 Mit der allgemeinen Relativität wurde das Konzept eines allgemein gültigen Inertialsystems endgültig aufgegeben, und durch eine nur lokale Inertialität ersetzt.
Biologischer Relativismus
Die biologische
Evolutionstheorie postuliert, dass alle biologischen Arten durch Evolutionen aus Vorgängerarten hervorgegangen sind.
[Vgl. V. Storch, U. Welsch, M. Wink, Evolutionsbiologie, Springer Verlag, Berlin - Heidelberg 2001, ISBN 3-540-41880-6.] Diese Behauptung der entwicklungsgeschichtlichen Abhängigkeit allen Lebens wird auch als
biologischer Relativismus bezeichnet.
Psychologischer Relativismus
Für die
Psychoanalyse, die sich seit
Sigmund Freud als naturwissenschaftlich begreift, sind alle personalen Handlungen durch psychische Determinanten bedingt, die selbst wieder Bedingungen unterworfen sind, u.s.f. Diese Kette von Bedingungen soll im Verständnis des
Psychologischen Relativismus durch Psychoanalyse weitgehend aufgeklärt werden.
Kulturrelativismus
Hauptartikel: Kulturrelativismus
Im Erkenntnisbereich der Kulturleistungen werden meist im Gefolge eines erkenntnistheoretischen Relativismus Bedingungen für das Entstehen bestimmter Kulturleistungen angegeben und diskutiert. Je nach kulturhistorischer Einordnung lassen sich ethnische, konfessionell-religiöse und sprachliche Kulturrelativismen unterscheiden und diese noch nach Kulturrelativismen verschiedener Bildungsschichten. Wenn durch diese Fülle von verschiedenen Bedingtheiten die Position der grundsätzlichen Bedingtheit aller Kulturleistungen eingenommen wird, dann bezeichnet man diese als Kulturrelativismus.
Antirelativismus
Hauptartikel: Antirelativismus
Positionen, die die Möglichkeit der Formulierung und Anwendung eines Relativitätsprinzips generell ablehnen oder seine Anwendung grundsätzlich bestreiten, werden bisweilen auch als Anti-Relativismus bezeichnet, siehe Antirelativismus.
Missverständliche Verwendungen des Wortes Relativität
Vor allem in journalistischen Texten wird nicht selten
Relativität als gleichbedeutend mit
Beliebigkeit verwendet. Dies ist jedoch irreführend, weil die Relativität von Aussagen immer die Abhängigkeit dieser Aussagen von Bedingungen bedeutet, während die Beliebigkeit von Aussagen so zu verstehen ist, dass diese ohne irgendwelche Bedingungen gewählt worden sind. Relativität und Beliebigkeit sind darum Gegensätze und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Relativität und scheinbar verharmlosende Relativierung
Das Erstellen einer Relativität wird auch als
Relativierung bezeichnet. Sie bedeutet das Aufweisen von Bedingungen für eine Aussage oder einen Sachverhalt. Darum wird mit Hilfe von Relativierungen etwas erklärbar. Dies bedeutet aber niemals ursprünglich eine Verharmlosung, sondern immer eine Aufklärung über das Vorliegen von Bedingungen für die Gültigkeit einer Aussage oder das Bestehen eines Sachverhaltes. Die Vermeidung von Relativierungen ist darum die Vermeidung der Aufklärung über die Gründe von Aussagen oder das Bestehen von Sachverhalten.
Quellen
Literatur
Grundlegende Werke
- Born, Max/Ehlers, Jürgen/Markus Pössel, Die Relativitätstheorie Einsteins, Springer Verlag, Berlin/Heidelberg/New York 2003, ISBN 3-540-00470-X.
- Einstein, Albert, Grundzüge der Relativitätstheorie, Springer Verlag, Berlin/New York/Heidelberg 2002, ISBN 3-540-43512-3.
- Weyl, Hermann, Raum, Zeit, Materie. Vorlesungen über Allgemeine Relativitätstheorie, Springer Verlag Berlin/Heidelberg/NewYork 1993.
Philosophie der Relativität
- Reichenbach, Hans, Philosophie der Raum-Zeit-Lehre, Gesammelte Werke Bd. 2, Vieweg Verlag, Braunschweig 1977, ISBN 3-528-08362x.