Unter Reparatur bzw. Instandsetzung wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Nach DIN 31051 ist sie Bestandteil der Instandhaltung.
Eine Reparatur kann beispielsweise durch den Austausch defekter Teile, durch das Hinzufügen von Teilen oder durch eine Neuordnung von Teilen (zum Beispiel Zusammenkleben oder Schweißen) erfolgen. Bei modernen technischen Geräten und Maschinen sowie in Autowerkstätten wird außerdem in zunehmendem Maß die Elektronik oder die elektrische Steuerung durch Programme zum Gegenstand von Reparaturen oder vorbeugendem Service.
Eine spezielle Variante der Reparatur nennt man Debarieren. So bezeichnet man das Ausbessern von farblichen Abweichungen an Textilfertigwaren in Handarbeit.
Bei der Reparatur von Elektrischen Isolierungen verwendet man auch den Begriff Emplastrifikation.
Der Begriff der Reparatur ist auch Gegenstand des zertifizierbaren Qualitätsmanagements. Er war bereits in der DIN EN ISO 8402:1995-08, Ziffer 4.18 definiert und umfasst jede an einem fehlerhaften Produkt auszuführende Maßnahme, die sicherstellen soll, dass dieses die Anforderungen des beabsichtigten Gebrauchs erfüllen wird, obwohl es zunächst möglicherweise die ursprünglich festgelegten Forderungen nicht erfüllt.
Reparatur ist demnach also eine Art der Behandlung eines fehlerhaften Produkts. Dabei kann in der Definition der nunmehr gültigen DIN EN ISO 9000:2000, Ziffer 3.6.9, eine Reparatur Teile eines Produktes beeinflussen oder auch verändern.
In zunehmendem Maße wird auch Teleservice, d. h. die Fernwartunge, im Rahmen der Instandhaltung genutzt. Durch Teleservice kann die Reaktionszeit der Servicetechniker verkürzt und die Qualität der Serviceinsätze erhöht werden, z. B. indem der Techniker durch Ferndiagnose bereits weiß, welche Ersatzteil er zum Einsatzort mitnehmen muss.
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