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Geändert: 2007-12-08
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Kategorie: Studium

Studium

Vorlesung in Mathematik an der Technischen Universität Helsinki

Vorlesung in Mathematik an der Technischen Universität Helsinki

Das Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“) ist das wissenschaftnliche Lernen und Forschen, an Hochschule, also Universitäten, Kunsthochschulenn und Fachhochschule sowie an Akademien, soweit diese Hochschulen gleichgestellt sind. Das Studium erfordert die Immatrikulationn (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Der Begriff Studium wird heutzutage aber auch für Schüler und Teilnehmer von Berufsakademie, Fachschulen, Fernschulen und sonstigen berufsbildenden Einrichtungen verwendet.

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Laborpraktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt.

Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf Bundeslandebene geregelt. Das Studium in Deutschland ist seit einigen Jahren in einigen Bundesländern nicht mehr kostenlos.

1 Zulassung zum Studium
2 Grundständiges und Aufbaustudium
3 Studiengang und Abschluss
4 Siehe auch
5 Weblinks

Zulassung zum Studium

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. An bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächern ist statt der Hochschulreife auch durch andere Nachweise (berufliche Tätigkeit, künstlerische Eignung) eine Zulassung zum Studium möglich.
An Akademien und Universitäten ist ein Studium unter Umständen auch ohne (Fach-)Abitur möglich, dazu muss zum Teil eine universitätsinterne Aufnahmeprüfung bestanden werden. Dies ermöglicht besonders jungen Menschen, die hochbegabt sind, aber durch gewisse Lebensumstände das Abitur nicht erhalten haben, das Studium an einer Hochschule zu absolvieren.

Bei einigen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel ein Numerus clausus, der sich aus dem Abiturnotendurchschnitt ergibt. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden der Gerechtigkeit wegen, die Studienplätze über die ZVS in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.

Bei der Zulassung zum Studium berät unter anderem die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen.

Grundständiges und Aufbaustudium

Man unterscheidet zwischen grundständigen (gradualen) Studium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Bachelor, Diplom, Magister, erstes Staatsexamen, Lizenziat, Baccalaureus), und Aufbaustudium (postgraduales), das ein grundständiges Studium voraussetzt. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium, das den Erwerb eines – in vielen Fächern qualifizierten – ersten Abschlusses voraussetzt und an dessen Ende die sogenannte Promotion steht.

Studiengang und Abschluss

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge. Das Studium kann auf ein bestimmtes Fachgebiet ausgerichtet sein oder interdisziplinär. Der Ablauf eines Studiengangs ist teilweise fachspezifisch geregelt, teilweise auch durch Rechtsvorschriften der Länder einer akademischen Ausbildungsstätte, kann manchmal auch vom Studenten recht frei gewählt werden. Überwiegend werden in einem Fach oder Fachbereich mehrere Studiengänge angeboten, die mit unterschiedlichen Abschlüssen (Bachelor, Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Promotion) enden und damit teilweise auch für unterschiedliche berufliche Wege qualifizieren.

Diplom

Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das zwei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudium-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.

An Fachhochschulen wird ein Fachhochschul-Diplom erworben, der akademische Grad ist mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern zu versehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungenen und Prüfungsordnung geregelt.

Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium bis auf Ausnahmen in seiner bisherigen Form verschwinden.

Magister Artium

In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Nach Annahme der Abschlussarbeit, der sogenannten Magisterarbeit, sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium.

Bachelor und Master

In Deutschland werden der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studienganges im Rahmen des Bologna-Prozess auslaufen, eventuell auch die Staatsprüfung auf absehbare Zeit. Diese werden durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master ersetzt. Von 2011 an sollen diese Abschlüsse Standard sein. Ob dies für alle Fächer gelten soll und ob andere Studienabschlüsse wie das Staatsexamen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.

Bereits heute werden zahlreiche Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Deutschland sind dabei jedoch abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten, die in den Landeshochschulgesetzen geregelt sind und auf Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) aufbauen.

Bachelor und Masterabschlüsse erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse, sondern werden in wenige Fächergruppen unterteilt. Die Bezeichnung wird um of und den Zusatz der Fächergruppe ergänzt: Arts, Science, Engineering, Laws, Fine Arts, Music und Education. So wird beispielsweise der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. In Masterstudiengängen, die nicht auf einem Bachelor aufbauen, können auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden, dies ist abgesehen vom Master of Business Administration jedoch selten.

In Deutschland erlauben es manche Bundesländer – etwa Bayern – den Hochschulen, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung, also Bakkalaureus bzw. Magister, zu verleihen. Der akademische Grad darf vom Absolventen jedoch nur gemäß der Verleihungsurkunde geführt werden, ein wahlweises Benutzen der Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste ist nicht möglich.

Staatsexamen

Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sogenannte Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; die Prüfungen werden stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).

Weitere wissenschaftliche Abschlüsse

Neben Magister- und Diplomstudiengängen gibt es an kleineren – insbesondere kirchlichen – deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.

Kirchliche Abschlüsse

Studiengänge, die auf das geistliche Amt (Pfarrer, Pastor, Priester) abzielen (Theologie), enden in Deutschland in der Regel mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen) bzw. Kirchliche Dienstprüfung, das dem akademischen Grad des Diploms entspricht (Diplomtheologe, Dipl. theol.) und teilweise auch so angerechnet werden kann. Danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat (evangelisch) folgen, das mit dem Zweiten Kirchlichen Examen endet und mit der Ordination zum Beruf des Pastors führt. Siehe Theologie, Abschnitt Organisation und Lehrinstitutionen. In der katholischen Kirche folgt die pastorale Ausbildung, parallel dazu ab dem dritten Semester im Priesterseminar auch die Tätigkeit als Diakon und nach Abschluss des Priesterseminares das Vikariat (katholisch).

Künstlerische Abschlüsse

An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden akademische Grade – häufig in Form des Diplomgrades – und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen. Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist zunächst – wie auch beim universitären Studium – die Hochschulreife (in der Regel das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind (beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografieenn, in Form von Skulptur oder Plastiken oder in Form eines selbst produzierten [Kurz-]Films oder Drehbuchs), siehe auch Regie, Bildhauerei.

Siehe auch

Weblinks

UniWelt (http://uniwelt.at)

Weblinks

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