Rechtsbegriff
Wirtschaftsunternehmen werden unter einer so genannten „
Firma“ geführt
(sie firmieren als …). Was auf den juristischen Laien wie ein sprachlicher
Lapsus wirkt, hat einen einleuchtenden Hintergrund: Der Firmenbegriff ist im § 17
HGB festgelegt und bezeichnet (nur) den juristischen Namen eines
kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff
Firma jedoch fälschlicherweise oft für das Wirtschaftsunternehmen selbst als einer
Institution in der
Gesellschaft, etwa einer juristischen Person, benutzt. In Deutschland ist der Begriff
Unternehmer in § 14
BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1
UStG den Unternehmer, dort heißt es: .
Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des „Unternehmens“, da Gesetze ihn je nach Zweck unterschiedlich definieren.
Als Kleinunternehmen gelten nach dem HGB Unternehmen mit weniger als 50 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, mit einer Bilanzsumme von unter 4,015 Millionen Euro und einem Umsatz pro Jahr von unter 8,030 Millionen Euro.
Großunternehmen verfügen über 250 oder mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, eine Bilanzsumme von über 16,06 Millionen Euro und einem Jahresumsatz von mehr als 32,12 Millionen Euro.
Ein Betrieb ist hingegen eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt dazu auch noch eine Rechtsform, die sogenannte Firmierung wie z. B. eine Kapitalgesellschaft („GmbH“, „AG“) bzw. ein sogenanntes „Einzelunternehmen“ mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., wird aus der Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie das auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen es plant und verfolgt und ob dazu gegebenenfalls sogenannte Projekte stattfinden, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.
Unternehmensformen
Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer
Rechtsform, die eine wirtschafteliche oder
gemeinnützig Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine „Aktivität“ und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche,
freiberuflichesrechtlichesrechtliche, oder
handel Arbeit als Einzelunternehmen- oder Familienbetriebe ausüben sowie
Personen-enen und
Kapitalgesellschaft, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung) sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt sich von einem Projekt grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen i. d. R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die semantisch exakte DIN-69901-Terminologie in solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist (siehe auch Projekt).
Erfolgsfaktoren für ein produzierendes Unternehmen
; Preise : Auswirkung auf die Preise hat kurzfristig der Umfang der Kosten, mittelfristig die Qualität und Lebensdauer von Produkten, der Service und langfristig die Arbeitsleistung und Motivation der Mitarbeiter.
; Kosten : Auswirkung auf die Kosten sind kurzfristig zu sehen im Umfang der Höhe der Löhne und Gehälter und der Weiterbildung der Mitarbeiter, die Höhe der Umweltschutzaufwendungen sowie die Verhandlungsstärke. Langfristig der Erfolg von Investitionen.
; Umsatz : Auswirkung auf den Umsatz sind mittelfristig zu sehen bei der Höhe der Preise und das Image der Produkte und des Unternehmens
; Gewinn : Auswirkung auf den Gewinn hat kurzfristig der erzielte Umsatz und die Kosten sowie die Höhe der Steuern und mittelfristig der Umfang der Investitionen.
; Investitionen : Die Investitionen hängen mittelfristig von erzielten Gewinnen ab und können sich langfristig auf die Kosten und die Liquidität auswirken.
Rechtsformen von Unternehmen
Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.
Eine detaillierte Übersicht bietet die Tabelle einiger Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland.
Ökonomische Interpretation
Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der
Industrieökonomik.
Neben Effizienzgründen (Technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.
Unternehmensformen in der Praxis
Es gibt unterschiedliche Arten von Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im
industriellen Sektor, im
handwerklichen Sektor, im
Agrarsektor, in der
Dienstleistung oder im
Handel angesiedelt sein. Wenn ein Unternehmen über die Landesgrenzen expandiert, spricht man von einem
Multinationalen Unternehmen.
Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt die Politik den Klein- und Mittelunternehmen (vergl. KMU-Definition EU, Artikel 1).
Viele große Unternehmen firmieren als Aktiengesellschaft und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt. Bedeutende börsennotierte deutsche Unternehmen werden im Deutschen Aktienindex zusammengefasst.
Anzahl von Unternehmen in Deutschland
Nach Angaben des
Statistischen Bundesamteses gab es 2004 insgesamt rund 2,96 Mio. umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland:
Betriebsgrößen von Unternehmen in Deutschland
Die
Bundesagentur für Arbeit kategorisiert die Unternehmen in Betriebsgrößenklassen für Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
| Betriebsgrößenklassen
| Betriebe
| Beschäftigte
|
| 1 bis 5
| 1.402.442
| 3.031.445
|
| 6 bis 9
| 236.617
| 1.720.845
|
| 10 bis 19
| 187.441
| 2.511.537
|
| 20 bis 49
| 119.101
| 3.608.795
|
| 50 bis 99
| 44.358
| 3.064.424
|
| 100 bis 199
| 22.176
| 3.049.218
|
| 200 bis 499
| 11.934
| 3.600.869
|
| 500 und mehr
| 4.643
| 5.591.133
|
| Insgesamt
| 2.028.712
| 26.178.266
|
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30. Juni 2005
Größte Unternehmen
Es gibt keinen weltweit anerkannten einheitlichen Bewertungsmaßstab für die Größe eines Unternehmens. Mögliche Größen sind der
Umsatz, die
Marktkapitalisierung oder die Mitarbeiterzahl. Gemessen am Umsatz war zum Stand 2006 der Einzelhandelskonzern
Wal-Mart das weltweit größte Unternehmen, nach der Marktkapitalisierung der Ölkonzern
ExxonMobil. Listen der größten Unternehmen, die weltweit Beachtung finden, werden unter anderem von den US-amerikanischen Wirtschaftsmagazinen
Forbes Magazine und
Fortune aufgestellt. Dazu gehören vor allem
Forbes Global 2000, eine Rangliste der 2000 größten Unternehmen der Welt und
Fortune Global 500, eine Rangliste der 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Hier einige Listen größter Unternehmen:
Siehe auch
Literatur
- Volker Lietmeyer, Oliver Petzold: Bedingungen und Ziele für eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Wirtschaftsdienst 2005/9, S. 590 ff.
- Paco Xander Nathan: Sind Unternehmen die besseren Menschen?. Löhrbach 2004, ISBN 3922708307
- Burkard Lotz: Der Konsortialvertrag des Anlagenbaus im In- und Ausland. In: ZfBR. 1996, S. 233 ff.
- Klaus Olfert, Horst-J. Rahn: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 8. Aufl., Ludwigshafen/Rhein 2005, S. 21
- Joachim Paul: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Wiesbaden 2007, S. 1 u. S. 218
- Jean-Paul Thommen, Ann-Kristin Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Wiesbaden, 4. Auflage 2003, S. 35
- Günter Wöhe, Ulrich Döring: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 22. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 8 und S. 71 ff.
Weblinks