Der Vertrag war das Ergebnis eines langen russischen Expansionsprozesses im Amur-Gebiet und im Fernen Osten. Eine besonders wichtige Rolle dabei spielte die Amur-Expedition des russischen Forschers Gennadi Iwanowitsch Newelskoi. In der Präambel des Vertrages wurde festgestellt, dass er im „gemeinsamen Einverständnis“ und „für die große ewige Freundschaft zwei großer Staaten“ geschlossen wurde. Der russisch-chinesische Grenzverlauf wurde folgendermaßen geregelt: Das linke Ufer des Amur vom Fluss Argun bis zur Ozeanmündung wird Russland zugeschlagen, während das rechte Ufer flußabwärts bis zum Fluss Ussuri im Besitz der Chinesen bleibt. Das Land vom Fluss Ussuri bis zum Meer wird „bis auf weiteres“ als „gemeinsam nutzbares Gebiet“ eingestuft. Für die anderen Staaten wird der Flussverkehr gesperrt.
Insgesamt verlor China durch diesen Vertrag Teile der Mandschurei, die ihm infolge des Vertrags von Nertschinsk 1689 erhalten geblieben waren. Der Vertrag von Aigun wurde bereits zwei Jahre später durch den Pekinger Vertrag von 1860 ergänzt. Siehe auch: Ungleiche Verträge
Literatur
- Jonathan D. Spence: Chinas Weg in die Moderne. München 2001. ISBN 3423307951
- Text des Vertrages in: Weiers, Michael, ed. Die Verträge zwischen Russland und China, 1689-1881. Bonn: Wehling, 1979.