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Geändert: 2007-12-16
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Kategorie: Werkzeug Handwerkzeug

Werkzeug

Werkzeuge

Werkzeuge

Ein Werkzeug ist ein Hilfsmittel, um Gegenstände (Werkstücke oder Materialien im weitesten Sinne) zu manipulierenen, im Gegensatz zur werkzeuglosen, rein manuell Bearbeitung.

Schon natürliche Gegenstände wie Steine oder Äste werden von Menschen und auch vielen Tieren als Werkzeuge verwendet. Die gezielte Werkzeugherstellung (z. B. Anspitzen eines Astes zur Verwendung als Spieß) beherrschen neben dem Menschen nur wenige Primaten und Vogelarten.

Die Bearbeitung eines Werkstücks erfolgt durch ein Werkzeug, das aber wiederum durch ein Tier, einen Menschen oder eine Maschine geführt werden muss. Eine Maschine, die eigenständig eine Bearbeitung ausführt, kann also nicht als Werkzeug bezeichnet werden, wobei sich die Begrifflichkeiten überlappen, denn eine komplexe Maschine kann durchaus als Werkzeug eingesetzt werden.

Im Einzelnen steht der Begriff Werkzeug für

  • Handwerkzeuge (z. B. Hammer, Feilen, Schraubendreher)
  • in Press- oder Walzwerken verwendete Formungswerkzeuge (z. B. Münzstempel, Guss- oder Pressformen)
  • in Werkzeugmaschinen eingesetzte Schneid- und Bearbeitungswerkzeuge (z. B. Fräser, Bohrer)
  • die Gesamtheit der Werkzeuge, die für eine Verrichtung gebraucht werden (z. B. das Werkzeug des Tischlers)
  • in der Informatik eingesetzte Software zur Erstellung anderer Software (z. B. Compiler, Interpreter)

In einigen Kontexten werden Werkzeuge auch als Instrumente bezeichnet, (z. B. chirurgische Instrumente).

1 Geschichte
2 Einzelne Fachgebiete
3 Siehe auch
4 Literatur
5 Wikilinks

Geschichte

Die Geschichte der Werkzeugnutzung und -herstellung durch Menschen beginnt vor ca. 2,4 Millionen Jahren. Bereits Schimpansen sind in der Lage, nicht nur vorhandene Dinge als Werkzeuge zu benutzen, sondern auch gezielt Werkzeuge herzustellen. Im Verlauf der Steinzeit wurden sehr viele der heute noch üblichen Werkzeuge entwickelt. Die ältesten Steinwerkzeuge, die das Niveau der Schimpansentechnik übertrafen, wurden vor 2,4 Millionen Jahren vermutlich durch den Homo rudolfensis hergestellt. Metalle als Material für Werkzeuge sind seit der Bronzezeit üblich. Der bekannteste Beruf zur Herstellung von Werkzeugen aus Metalleses ist der des Schmied. Nach gewissen Theorien (vgl. auch Lewis Mumford's „Megamaschine“) dürften die allerersten Werkzeuge jedoch nicht unbelebte Gegenstände, sondern „Menschen“ selbst gewesen sein (als „soziale Instrumente“: Hans Kummer). So kann schon ein Kleinkind, das eine „Theory of Mind“ bzw. eine Sprache (als ein weiteres Werkzeug) besitzt (vgl. auch „Empathie“), andere „Menschen“ (bevorzugt die „Eltern“) für seine Ziele schon gezielt (aus-)nutzen bzw. „manipulieren“.

Einzelne Fachgebiete

Um die Gesamtheit der Mittel und Hilfsmittel beim Lernen zu bezeichnen, hat sich in der Pädagogik/Erziehungswissenschaft der Begriff des Lernwerkzeugs durchgesetzt. Im Unterrichtsalltag kommen Lernwerkzeuge in Form von Heften, Füllersn, Radiergummi, Linealen, Taschenrechnern und Computerprogrammen (z. B. elektronische Nachschlagewerke) etc. vor. Sie sparen Zeit, Material oder erledigen immer gleiche Abläufe. Gute Lernwerkzeuge helfen und sorgen für eine Arbeitserleichterung und tragen auch zu einer Unterstützung wichtiger Lernaktivitäten bei.

Auch die Rechtswissenschaft kennt den Begriff des Werkzeugs. So kann bei Begehen einer Straftat das Verwenden oder Beisichführen eines Werkzeugs ein qualifizierendes Tatbestandsmerkmal oder einen besonders schweren Fall (Regelbeispiel) darstellen (vgl. etwa Gefährliche Körperverletzung, Schwerer Raubs, Besonders schwerer Fall des Diebstahl). Das Tatbestandsmerkmal ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit dem umgangssprachlichen Werkzeugbegriff, ja kann sogar je nach Tatbestand einen unterschiedlichen Inhalt haben. Bisweilen wird von der Strafrechtswissenschaft auch der Vordermann bei der mittelbaren Täterschaft als (Tat-)Werkzeug bezeichnet. Im Staatshaftungsrecht schließlich hat die Rechtsprechung eine sog. Werkzeugtheorie entwickelt, nach der sie beurteilt, wann der Staat für die Fehler von beauftragten Privatunternehmern nach Amtshaftungsgrundsätzen haftet.

Siehe auch

Literatur

Helmar Schramm et al. (Hg.) Instrumente in Kunst und Wissenschaft. Zur Architektonik kultureller Grenzen im 17. Jahrhundert. Berlin u. New York 2006, ISBN 978-3110183382

Wikilinks

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