Zölibat in den Weltreligionen
Neben der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche kennt auch der
Buddhismus für Mönche und Nonnen die Zölibatsverpflichtung.
Baha'u'llah, der Religionsstifter der
Bahai, lehnt zölibatäres Leben 1873 im
Kitab-i-Aqdas ab und empfiehlt die Ehe.
Geschichte des Zölibats in der römisch-katholischen Kirche
Neuere Forschungen haben ergeben, dass es eine Zölibatsverpflichtung schon viel länger gibt als bisher angenommen. Vor allem die Entlarvung der Paphnutius-Geschichte von Nicäa (325) als Legende hat Historiker angeregt, neu zu forschen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen; unter Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings müssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben. Der Enthaltsamkeitszölibat wird erstmals auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz aufgeschrieben. Allein die Tatsache, dass in dieser Zeit, bevor etwas Gesetz wurde, etwas allgemein gültig war, weist darauf hin, dass das nicht der Beginn einer Zölibatsverpflichtung war, sondern dass schon eine längere Tradition bestand. Einige Historiker (Cochini, Heid,...) sind sogar der Ansicht, der Zölibat gehe auf apostolische Zeit zurück.
Das Nichteinhalten dieser Verpflichtung führte dann zum Übergang in den Ehelosigkeitszölibat, der sich im hohen Mittelalter abspielte und wodurch die falsche, aber gängige Meinung entstand, der Zölibat habe seinen Ursprung im Mittelalter.
Seit dem 2. Laterankonzil 1139 (zur Zeit von Papst Innozenz II) stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der römisch-katholischen Kirche dar. Der Papst kann allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit ausschließlich bei zur römisch-katholischen Kirche konvertierten verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden.
Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten durften.
Vor allem die kultische Reinheit der Priester (tägliche Zelebration der Heiligen Messe) spielte dabei eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass der Kirchenbesitz sonst an die Kinder von Geistlichen vererbt worden wäre.
Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen wurden Amt und Besitz entzogen.
Bis zum 2. Laterankonzil 1139 gab es auch in der römischen Kirche sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die mit ihrer Weihe zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Bei jenem Konzil wurde festgelegt, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, [...] Amt und Benefizium [verlieren]“ (in Kanon 6) und die Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (in Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist.
Erfolglose Initiativen zur Aufhebung des Pflichtzölibats wurden noch im 15. Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen.

Luthers Auslegung des 7. Kapitels des 1. Korintherbriefs – eine Streitschrift gegen den Zölibat (1523)
Bereits 1520 fordert
Martin Luther in einer seiner drei reformatorischen Hauptschriften, dass der Zölibat abgeschafft werden soll. Er selbst gab sein Priester- und Mönchtum (
Augustiner) auf und heiratete 1525 die ehemalige Nonne
Katharina von Bora.
Bis zum Konzil von Trient (1545–1563) kam es jedoch vor, dass Priester mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen wurde dafür in der Regel eine hohe Geldstrafe auferlegt; oft machten die zu zahlenden Beträge mehr als ein Jahresgehalt aus. So wuchs etwa der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli bei einem Onkel auf, der als Priester im Bistum Konstanz mit Konkubine und Kindern zusammenwohnte. Auch Zwingli selbst lebte während seines priesterlichen Dienstes in Zürich in einer festen Beziehung. Später heiratete er dann seine Konkubine.
Die Einführung des priesterlichen Zölibats wurde im Mittelalter jedoch nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit gefordert und durchgesetzt: Auch das einfache Volk forderte unverheiratete Priester. Diese Forderung durch Laien war Teil einer innerkirchlichen Reformbewegung, die gleichfalls gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Korruption (Simonie und Vetternwirtschaft) in der Kirche kämpfte.
Seit der Trullanischen Synode 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass bis heute in der Orthodoxen Kirche und in den katholischen Ostkirchen nur Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind – Priester jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Priesterweihe unverheiratet waren. In der Regel treten diese dann dem Mönchsstand bei.
Begründungen
Die
Begründungen für die Einführung des Zölibatsgesetzes damals und das Festhalten daran bis zur Gegenwart waren und sind vielfältig. Die gegenwärtige kirchliche Sicht findet sich vor allem in den Stellungnahmen des 2. Vatikanischen Konzils:
LG 29 
und
LG 42 
,
OT 10 
und
PO 16 
.
Kultische Reinheit
Zunächst ist hier der Aspekt der
kultischen Reinheit zu nennen, der bereits im Alten Testament bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte. Diese war jedoch für Jesus nicht sonderlich relevant (siehe ) – er betonte vielmehr die Reinheit des Herzens und der Gesinnung als das entscheidende Kriterium für das Handeln. So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des Heiligen Messopfers zwar seit der frühen Kirche bis hin zum 2. Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Rückbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.
Ökonomische Gründe
Einen weiteren Beweggrund, der zur Festschreibung des verpflichtenden Zölibats im 11. Jahrhundert führte, sieht man in dem Versuch der römischen Kirche, die Reduzierung der von Priestern verwalteten kirchlichen Pfründen zu verhindern. Diese Pfründen wurden durch den notwendigen Lebensunterhalt der Familie verheirateter Priester sowie durch Erbschaft dezimiert. Die in der mittelalterlichen Gesellschaft übliche Vererbung der Ämter des Vaters auf den Sohn führte zu Konflikten mit dem zentralistischen Selbstverständnis der Kirche. Durch die Bekräftigung der Zölibatsverpflichtung für Priester wurde verhindert, dass legitime Söhne das Priester- oder Bischofsamt übernehmen konnten. Zugleich erfolgte mit dieser Regelung eine Sicherstellung der Gleichheit des Zugangs zum Priesteramt, insofern prinzipiell und im Idealfall jeder männliche Laie, der die nötigen Bedingungen erfüllte, unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung oder von Reichtum und Besitz dieses Amt übernehmen konnte.
Gesellschaftliche Stellung
Ein weiterer Aspekt ist die
gesellschaftliche Stellung des Priesters, verbunden mit entsprechendem Prestige. Im Christentum bildete sich alsbald die unter anderem noch heute im römisch-katholischen Bereich faktisch bestehende Zwei-Stände-Kirche (
Klerus und
Laien) heraus, innerhalb derer der Klerus die gesellschaftlich höhere Position sowie (über viele Jahrhunderte damit verbunden) Macht und Besitz innehatte. Hinzu kam die höhere Bildung der Kleriker und ihr damaliges Ansehen als „bessere Christen“, das durch den Zölibat noch untermauert werden sollte. Relativiert wurde dieser Aspekt freilich durch das biblische Ideal des Dienens statt des Herrschens, dem insbesondere die Amtsträger in der Kirche folgen sollten.
Einsatzfähigkeit
Als eine weitere Begründung wird die
völlige Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit für die Tätigkeiten im priesterlichen Dienst genannt. Ehelose Priester können sich mehr für ihre Gemeinde einsetzen und brauchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Rücksicht auf eine Ehefrau oder gemeinsame Kinder zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Konfrontation mit anti-klerikalen Staaten (alleinstehende Priester sind weniger erpressbar), aber auch für das Spannungsfeld beispielsweise zwischen Familie und Beichtgeheimnis in familienrelevanten Angelegenheiten. Außerdem soll durch die Ehelosigkeit die nicht genuin befriedigte Sexualität sublimiert und in seelsorgliche Energie umgewandelt werden. Kritiker des Zölibats meinen jedoch, dass es wiederum Kraft braucht, die von Priestern in die Aufrechterhaltung der zölibatären Lebensform und das Sublimieren der darin nicht erwünschten Gefühle und Gedanken investiert werden muss, die ihrerseits dem pastoralen Engagement abhanden kommt. Von seiten der kirchlichen Laien kommt eine Kritik, die eine andere Form der Beschränkung zölibatär-priesterlichen Wirkens anspricht: ehelos lebende Priester besitzen demnach nicht genügend
Empathie für die Sorgen und Nöte der Laien, weil sie die Erfahrungen eines Ehelebens nicht machen können/dürfen.
Zeichenhaftigkeit
Als entscheidend wird von der römisch-katholischen Kirche die
Zeichenhaftigkeit des Zölibats als Verweis auf das Reich Gottes angesehen, wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes- und Nächstenliebe geben wird, jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau (vgl. ). Wer ehelos und jungfräulich lebt, legt dadurch Zeugnis ab für die im Glauben erwartete zukünftige Welt, in der die menschliche Liebe für Frauen und Männer ihre definitive Erfüllung finden wird. Zugleich wird gegenüber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen Verständnis betont, dass in diesem künftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfährt und in diese Vollendung mit der
Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist. Zölibat
und Ehe werden so jeweils zu einem Zeichen der alles übersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen.
Charisma
Unter den theologischen Argumenten spielt insbesondere das Verständnis des Zölibats als
Charisma, als
Geschenk Gottes eine Rolle. Gegner des Zölibats meinen jedoch, dass denjenigen, denen die charismatische Ehelosigkeit tatsächlich gegeben worden ist, keine Verpflichtung bräuchten, da sie freiwillig diese Lebensform wählten. Außerdem betonen sie, dass die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen sei, und verweisen unter anderem auf das
Zweite Vatikanische Konzil, welches die Ehelosigkeit für das Priestertum zwar nicht als notwendig, jedoch als „angemessen“ bezeichnet und für den Bereich der lateinischen Kirche daran festhält:
Bibelstellen
In folgenden Bibelzitaten bzw. -stellen wird die Ehelosigkeit angesprochen:
- „Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des Himmelreiches willen.“
- „Ich wünschte, alle Menschen wären (unverheiratet) wie ich [(Paulus)].“ (1 Kor ).
- „Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht hat. / Ich meine, es ist gut wegen der bevorstehenden Not, ja, es ist gut für den Menschen, so zu sein.“ (1 Kor )
- „Ich wünschte aber, ihr wäret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen.“ (1 Kor )
- „Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein.“
- „Wenn nämlich die Menschen von den Toten auferstehen, werden sie nicht mehr heiraten, sondern sie werden sein wie die Engel im Himmel.“
Diskussion um den Zölibat
Die Regelung der verpflichtenden Ehelosigkeit wurde durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch kontrovers diskutiert, und in der Gegenwart werden die Stimmen – auch von kirchlichen Amtsträgern – lauter, die eine Abschaffung des Zölibatsgesetzes fordern. Man betont, dass es biblisch keine Verankerung der Ehelosigkeitsverpflichtung für Priester gibt, sondern das Gegenteil geschrieben wird (
1 Kor ;
1 Tim ). Vor allem, da in den Evangelien von der „Schwiegermutter des Petrus“ gesprochen wird (
Matthäusevangelium ;
Markusevangelium ;
Lukasevangelium ). Die Frage, inwieweit
sexueller Missbrauch durch Priester mit der Zölibatsverpflichtung oder aber mit der affektiven Unreife der betroffenen Priester zusammenhängen, heizt die Diskussion um den Zölibat gelegentlich an.
Die Diskussion um den Zölibat wird auch durch die in vielen Ländern stark zurückgehende Zahl katholischer Priester angeregt.[sternshortnews - die News-Community ]
Das Problem des Priestermangels wird dadurch verschärft, dass manche bereits ordinierte katholische Geistliche zu anderen Konfessionen übertreten, die eine Zölibatsverpflichtung nicht kennen.['Zölibat ist ein unmenschliches, überholtes Kirchenrecht' - Wiesbadener Kurier vom 10.09.2005 ]
In vielen Gemeinden (der westlichen Welt) kann wegen dieses Priestermangels keine sonntägliche Eucharistiefeier mehr stattfinden. Als Folge des Priestermangels kommt es in den Bistümern zu Fusionen der Kirchengemeinden und zur Schaffung von Seelsorgeeinheiten. Gegen den „angemessenen“, aber nicht notwendigen Zölibat steht das fundamentale Recht der Gläubigen auf den Empfang der Sakramente, zumal der Eucharistie. Kritiker stellen die Frage, ob vor diesem Hintergrund das Zölibatsgesetz in seiner jetzigen Form noch gerechtfertigt ist.
In der Bischofssynode in Rom von 2005 wurde der Zölibat zwar thematisiert, aber eine Mehrheit zur Reform unter den Bischöfen fand sich nicht.[„Bischofssynode besteht auf Zölibat“ Netzeitung vom 15.10.2005 ]
2006 bestätigt der Präfekt der Kongregation für den Klerus Kardinal Claudio Hummes, dass der Zölibat kein Dogma sei.[Kostenpflichtiger Bereich des ''Standards' ]
Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben vom 13. März 2007 bestätigt Papst Benedikt XVI. den Zölibat der Priester. [Vatikan:Sacramentum Caritatis ]
Nichtreligiöser Zölibat
Interessanterweise haben sich im Laufe der Zeit immer wieder Personen des öffentlichen Lebens dazu bekannt, freiwillig im Zölibat zu leben. So verkündeten in den 1980er Jahren vor allem Popstars wie
Morrissey (
„I always found it particularly unenjoyable“ – „Ich fand es einfach immer besonders unerfreulich“) und
Boy George (
„I would rather have a cup of tea than sex“ – „Ich hätte lieber eine Tasse Tee als Sex“), dass sie kein Interesse an sexuellen Beziehungen hätten und zölibatär lebten.
Darüber hinaus gibt es unter sogenannten Straight Edgern einige, die im Gegensatz zu Punks, welche Sex, Alkohol und Drogenkonsum hemmungslos ausleben, dies ablehnen.
Boy George ist bzw. war eine wichtige Ikone der Schwulenszene in den 1980er Jahren. Er hat von Beginn seiner Karriere an nie ein Geheimnis aus seiner Homosexualität gemacht. Von 1981 bis 1986 führte Boy George eine – zunächst geheimgehaltene – Beziehung mit Jon Moss, dem Schlagzeuger von Culture Club. Das Ende dieses Verhältnisses bedeutete für Boy George einen tiefen seelischen und persönlichen Absturz und war – laut der Autobiographie – einer der Gründe für den Beginn der Drogensucht. In den Liedern Everything I Own und To Be Reborn verarbeitete Boy George diese Erfahrung.
Siehe auch
Literatur
- Pierre Bourdieu: Le Bal des célibataires : Crise de la société paysanne en Béarn, Paris, Seuil, 2002,ISBN 2020525704
- Georg Denzler: Die Geschichte des Zölibats. Herder, Freiburg 2002, ISBN 3-451-04146-4
- Antje Flüchter: Der Zölibat zwischen Devianz und Norm. Kirchenpolitik und Gemeindealltag in den Herzogtümern Jülich und Berg im 16. und 17. Jahrhundert, Böhlau 2006, ISBN-10: 3412341053
- Stefan Heid: Zölibat in der frühen Kirche. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-73926-3
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Päpste und ihre Kinder. Aufbau Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3
- Horst Herrmann: Sex und Folter in der Kirche. Orbis-Verlag, München 1998, ISBN 3-572-10010-0
- Hubertus Mynarek: Eros und Klerus. Vom Elend des Zölibats. Econ, Wien und Düsseldorf 1978, ISBN 3-426-03628-2
- Uta Ranke-Heinemann: Eunuchen für das Himmelreich. Katholische Kirche und Sexualität. Hoffmann und Campe, Hamburg 1989, ISBN 3-426-04079-4
- Agoston Roskovány: Coelibatus, et Breviarium. Duo gravissima clericorum officia, e monumentis omnium seculorum demonstrata. Tomus IV. Literatura de coelibatu. Beimel & Kozma, Pest 1861 (Digitalisat
) – Bibliographie der Literatur zum Zölibat vom 1. Jh. n. Chr. bis 1859
- A. W. Richard Sipe: Sexualität und Zölibat. Schönigh, Paderborn/München/Wien/Zürich 1992, ISBN 3-506-78559-1
- Alfons Maria Stickler: Der Klerikerzölibat. Maria Aktuell, Abensberg 1994, ISBN 3-930309-08-4
- Marc Trémeau: Der gottgeweihte Zölibat. Sein geschichtlicher Ursprung und seine lehrmäßige Rechtfertigung. Das Neue Groschenblatt, Wien 1981, ISBN 3-900378-01-0
- Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen e. V. (Hrsg.): Lebenswege – Hoffnungswege. Pro Business, Berlin 2004, ISBN 3-937343-41-5
- Heinz-Jürgen Vogels: Priester dürfen heiraten. Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat. Köllen, Bonn 1992, ISBN 3-88579-060-2
- Hans Conrad Zander: Zehn Argumente für den Zölibat. Ein Schwarzbuch. Patmos, Düsseldorf 1997, ISBN 3-491-72375-2
- Hartmut Zapp: Zölibat II. Kanonisches Recht. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 9, Sp. 665
Einzelnachweise
Weblinks
Zölibat in der römisch-katholischen Kirche
Zölibat im Buddhismus